In England, Wales und Schottland können Ungeborene mit Behinderung bis zur Geburt abgetrieben werden. Dies ist extrem diskriminierend gegenüber Menschen mit Behinderungen, erklärt Heidi Crowter – sie verklagt derzeit die UK-Regierung und schafft damit einen Präzedenzfall. Das berichtet das Webportal Livenet vom 1. März 2020
Die 24-jährige Britin, die selbst das Down Syndrom hat, kritisiert, dass durch das aktuelle Abtreibungsgesetz Kinder mit Behinderungen wie Downsyndrom, Lippenspalte oder Klumpfuss noch bis zum Ende der Schwangerschaft abgetrieben werden können. Die junge Frau steht in ihrem Anliegen unterstütz von Cheryl Bilsborrow aus Preston, deren zweijähriger Sohn ebenfalls Trisomie 21 hat – wie das Down Syndrom auch genannt wird.
Livenet berichtet, dass der UN-Ausschuss bereit zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen aufgerufen hätte und in einem Bericht die britische Regierung aufgefordert hätte, das Gesetz zu ändern. Die britische Regierung kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach. „Deshalb bringe ich jetzt zusammen mit anderen Mitgliedern der Downsyndrom-Gemeinschaft die Regierung vor Gericht, um sicher zu stellen, dass Menschen nicht wegen ihrer Behinderungen anders behandelt werden“, erklärte Crowter.
Mit dem Fall könnte ein Präzendenzfall geschaffen werden. Der Ausgang der Klage ist deshalb mit Spannung für alle Lebensrechts- und Behindertenorganisationen zu erwarten.
Quelle und mehr Infos: www.livenet.ch