Von Zeit zu Zeit wird das Thema „Kinderrechte in die Verfassung“ hervorgeholt, ohne damit bislang Erfolg gehabt zu haben. Nun macht sich die amtierende Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) zusammen mit Bundesjustizminister Heiko Maas erneut daran. Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die Fraktionen von Linkspartei und Grünen unterstützten sie, die Union (noch) nicht.
Von Mathias von Gersdorff
Die Begründung für die Notwendigkeit gesonderter Rechte für die Kinder wird stets nach folgendem Muster gestrickt: Immer mehr Kinder werden vernachlässigt, misshandelt und missbraucht. Werden Kinder aus diesen Gründen der Obhut der leiblichen Eltern entzogen, kommen sie zu Pflegeeltern. Doch auch dann erlischt das Erziehungsrecht der leiblichen Eltern nicht, so dass das Kind eventuell nach einer gewissen Zeit zu ihnen zurückkehren muss, auch dann, wenn es sich bei den Pflegeeltern wohlfühlt.
Manuela Schwesigs O-Ton: „Wir müssen deutlich machen, die Rechte von Kindern stehen in unserer Verfassung, dem wichtigsten Wertebuch unserer Gesellschaft. Und zweitens, jetzt steht oft das Elternrecht über dem Kinderrecht“ (DPA -Meldung vom 19. 11.2016).
Die gegenwärtige Demarche der Bundesfamilienministerin hat genau diese Situation im Auge. Geht es nach ihr, soll es Jugendämtern und Gerichten – also dem Staat – leichter gemacht werden, Kinder bei den Pflegeeltern zu belassen. Dies käme einer (weiteren) Einschränkung der Erziehungsrechte der leiblichen Eltern gleich.
Bei Schwesigs Konzept wird eines sehr deutlich: „Kinderrechte in die Verfassung“ bedeutet „weniger Elternrechte“. Beide stehen nach Auffassung von Schwesig und anderer linker Politiker in Konkurrenz.
Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft
Selten erwähnen diese Politiker, dass im Grunde die Rechte des Staates über das Kind in Konkurrenz mit den Elternrechten stehen, denn „Kinderrechte“ in die Verfassung aufzunehmen bedeutet automatisch eine grössere Einflussnahme des Staates auf die Belange der Kinder.
Man könnte nun einwenden, hier würde der Teufel an die Wand gemalt, denn Schwesig hätte bloss die Kinder im Blick, die misshandelt und vernachlässigt werden. Dieser Einwand ignoriert aber die Tatsache, dass Schwesigs Aussagen und Politik systematisch gegen die traditionelle Familie gerichtet sind. Auf Kultur und Medien Online wurde schon mehrmals analysiert, was Manuela Schwesig von der traditionellen Ehe und Familie hält. An Schwesigs eigenen Aussagen wird überdeutlich, dass die Familienministerin den klassischen Begriff von Ehe und Familie von Herzen ablehnt. Der Gedanke, die traditionelle Familie könnte einen Vorteil gegenüber anderen Partnerschaftsformen aufweisen, ist ihr zuwider.
Das Grundgesetz fokussiert auf die Elternrechte und auf die Ehe, weil es noch davon ausgeht, dass sich die Gesellschaft aus Familien und nicht aus Individuen zusammensetzt. Die Familie ist die Keimzelle der Nation und nicht der einzelne. Aus diesem Grund darf der Staat in das Familienleben nur in Notfällen eingreifen, wie eben im Fall von Misshandlung und Vernachlässigung.
Kommunistische Anklänge
Mit solchen Gedanken kann Manuela Schwesig offenbar nichts anfangen. Für sie ist Familie eine per Zufall zusammengewürfelte Gruppe von Menschen. Wäre das tatsächlich so, dann könnten nur einzelne Individuen Träger von Rechten und Rechtssubjekte gegenüber dem Staat sein. Nach ihrer Auffassung von „Kinderrechten“ stünden dann Eltern und Kinder äquidistant zum Staat. Ob sie eine Familie bilden oder nicht, wäre unerheblich.
Spätestens hier wird deutlich, wie stark Manuela Schwesig in sozialistischen bzw. kommunistischen Kategorien denkt. Im Kommunismus gibt es nur den einzelnen Menschen, der wie ein isoliertes Atom in der Gesellschaft lebt. Zwischen dem einzelnen und dem Staat gibt es keine intermediäre Organisation, vor allem keine Familie, die in irgendeiner Weise vom Staat unabhängig ist.
Mit dieser Monopolfunktion ausgestattet, ist nur der Staat für den Schutz und die Erziehung zuständig. Politiker à la Manuela Schwesig haben deshalb auch keinerlei Verständnis für die Sorgen der Eltern, die ihre Elternrechte noch ernst nehmen und gegen groteske Projekte wie die Gender-Lehrpläne für die Schulen protestieren. Für diese Politiker sind dies Homophobe, die fast am Rande der Legalität agieren. Für solche Politiker ist der Staat auf jeden Fall berechtigt, den einzelnen – auch die Kinder – entsprechend ihrer Staatsideologie zu formen. Gegenwärtig ist das die Gender-Theorie und das Gender-Mainstreaming.
Für Ehe und Familie eintreten ist der beste Weg
Erschütternd, dass eine Person, die offenbar überhaupt keine emotionale Beziehung zur Institution Familie empfindet, Bundesfamilienministerin sein kann. Das ist so widersinnig, wie ein Bundeswirtschaftsminister, der keinen Sinn im Recht auf Privateigentum oder ein Bundesjustizminister, der keinen Sinn in den Grundrechten sieht.
Hier sollen die Verbrechen an Kindern nicht verharmlost werden. Doch die bestehenden Gesetze sind ausreichend, um Kinder vor Misshandlungen und Verwahrlosung zu schützen. Das Augenmerk muss ein anderes sein: Die steigende Zahl von misshandelten Kindern ist ein Symptom der Dekadenz der Familie in Deutschland. Schwesig will dieser Dekadenz mit einer weiteren Schwächung der Eltern entgegentreten, doch genau das Gegenteil ist notwendig: Nur durch eine Stärkung der traditionellen Familie wird die Zahl der Verbrechen an Kindern sinken.
Was Deutschland wirklich braucht, sind keine linkslastig definierten „Kinderrechte“, sondern eine Stärkung der Familienkultur. Sämtliche Studien beweisen, dass Kinder am besten bei ihren Eltern aufwachsen. Studien beweisen, dass Kinder am besten in stabilen Vater-Mutter-Familien aufgehoben sind. Die Bundesregierung sollte hier ansetzen und Programme entwickeln, die das Ansehen der klassischen Ehe und Familie in der Gesellschaft erhöhen und die Bedingungen, eine traditionelle Familie zu gründen, verbessern.
Quelle: Kultur und Medien Online