Die Rechtskommission des Nationalrates hat bis im Sommer 2019 Zeit, eine Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative “Ehe für alle” auszuarbeiten. Der Nationalrat hat am Freitag beschlossen, die Frist zu verlängern. Somit wurde eine erste Chance verpasst, die absurde Vorlage der GLP-Fraktion zu versenken.
Die Initiative fordert, dass alle Paare unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung eine Ehe eingehen dürfen. Mit der Zulassung gleichgeschlechtlicher Paare würde die Institution der Ehe allerdings einer radikalen Umdeutung unterzogen. Eine generelle Verdunkelung des grossen Wertes, den die Ehe für die Gesellschaft hat, wäre die Folge.
Die Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau ist nämlich ihrem Wesen nach einzigartig. Während der Mensch in allen anderen Belangen autark ist, braucht es zur Weitergabe des Lebens – und allein dazu – das einzigartige leiblich-organische Zusammenwirken von Mann und Frau. Die Vereinigung, mit dem die Eheleute ihren Bund fürs Leben besiegeln, ist gleichzeitig der einzige natürliche (und humane!) Ausgangspunkt eines neuen Lebens. Aus der Vereinigung von Mann und Frau – und nur aus dieser – geht also das Kind und somit die Familie hervor. Während die eheliche Verbindung wesentlich auf Familie ausgerichtet ist, fehlt gleichgeschlechtlichen Verbindungen diese Perspektive prinzipiell. Die Ausrichtung der ehelichen Gemeinschaft auf Kinder beschränkt sich jedoch nicht auf die Zeugung: Wie Jahrzehnte Familienforschung zeigen, ist das Aufwachsen bei beiden leiblichen Eltern das mit Abstand beste Umfeld für das Kind. Und ferner ist auch die Bipolarität dieses natürlichen Umfeldes kein Zufall. Der sich ergänzende Einfluss von Mutter und Vater hat vielmehr eine zentrale Bedeutung für die Entwicklung des Kindes, wie die Entwicklungspsychologie bestätigt. Die Gemeinschaft zweier gleichgeschlechtlich orientierter Personen ist also weder für sich genommen, noch in Bezug auf Kinder, mit der Ehe von Mann und Frau vergleichbar.
Die verbindliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ist für den Fortbestand der Gesellschaft zentral und unersetzlich. Die staatliche Insitution der Ehe hat zum Zweck, diese einzigartige Lebensgemeinschaft im Interesse aller besonders zu schützen. Diesen Schutz auf weitere Lebensgemeisnchaften auszuweiten, die sich wesentlich von der Ehe unterscheiden, käme einer gefährlichen Schwächung der Insitution der Ehe gleich.
Eine Minderheit von SVP-Vertretern plädierten dafür, die Initiative abzuschreiben. Die “Ehe für alle” sei in der Schweiz bereits geregelt, sagte Yves Nidegger (SVP/GE). Sie heisse “eingetragene Partnerschaft”. Das Thema wieder aufzubringen, sei unnötig. Der Nationalrat stimmte der Fristverlängerung aber mit 118 zu 71 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.
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