Einmal mehr fühlt sich die UNO gedrängt, ihrer Ansicht nach unterentwickelten Ländern gönnerhaft unter die Arme zu greifen. Auch die Irinnen sollen – lieber heute als morgen -in den tödlichen Genuss frei zugänglicher Abtreibungen kommen.
Die irische Regierung hat für Sommer 2018 ein Referendum angesetzt. Dabei sollen die Iren über das Abtreibungsgesetz abstimmen, das den Ungeborenen bisher gleiche Rechte wie den Geborenen zuspricht. Der Schwangerschaftsabbruch ist in Irland gegenwärtig nur erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Frauen, welche beispielsweise im Internet die Abtreibungspille bestellen, können laut Zusatzartikel 8 der irischen Gesetzgebung mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden.
Für solche Töne hat das Menschenrechtskomitee der UNO kein Gehör. Artikel 8 wird als „grausam, unmenschlich und erniedrigend“ gegeisselt. Die in anderen Zusammenhängen vielzitierten Kinderrechte werden bei diesem Thema schlichtweg ignoriert und der vermeintlichen „Selbstbestimmung“ der Frau geopfert.
Auch wenn diskutiert werden müsste, ob z.B. statt der betroffenen Frauen, die durch eine Abtreibung oft ein Leben lang traumatisiert sind, nicht konsequenterweise v.a. die einen Schwangerschaftsabbruch anordnenden Ärzte bestraft werden müssten: Eine Regierung, die ungeborenen Menschen die unverlierbare Würde zuspricht, verdient höchstes Lob, nicht Tadel oder kolonialistisch anmutende Strafpredigten.
Wer das Leben bedingungslos schützt, handelt zum Wohle aller. Freiheit kann und darf nicht auf der Missachtung der Würde des Menschen aufbauen. Es bleibt die Hoffnung, dass viele Iren dies erkennen und sich nicht durch lebensfeindliche Propaganda und den menschenverachtenden Ton der UNO und ihrer Lobbyisten beeindrucken lassen.