In einem am 4. Dezember 2017 veröffentlichten Gerichtsbeschluss hat der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgestellt: die „Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft verletzt [das] Diskriminierungsverbot“. Eine Petition wendet sich an die neue Regierung Österreichs und fordert diese auf, an einem klaren Standpunkt zum Thema „Ehe“ festzuhalten, die bisherige Definition beizubehalten und sich nicht der ideologisch eingefärbt scheinenden Argumentation des VfGH anzuschliessen.
Mit seinem Beschluss hat der VfGH mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 jene gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die homosexuellen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehrten. Im Gegenzug wird die „eingetragene Partnerschaft“ auch für heterosexuelle Paare geöffnet.
Anlass für das VfGH-Gerichtsbeschluss war die Beschwerde von zwei Frauen, die in eingetragener Partnerschaft leben und die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt haben. Dieser Antrag war vom Magistrat der Stadt Wien und dann vom Verwaltungsgericht Wien abgelehnt worden. In der Folge hatte der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen über Ehe und eingetragene Partnerschaft von Amts wegen einer Prüfung unterzogen.
Insbesondere ist es dabei um die Frage gegangen, ob die als wesentliches Kriterium für die Ehe bestehende Wortfolge „verschiedenen Geschlechts“ im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 44) dem Gleichheitsgebot widerspricht. Diese Frage bejaht der VfGH jetzt in seinem Gerichtsbeschluss und verfügt, dass diese Wortfolge als verfassungswidrig aufgehoben wird. Genauso werden auch jene Wortfolgen im Gesetz über die Eingetragenen Partnerschaft aufgehoben, die dieses Rechtsinstitut auf gleichgeschlechtliche Paare beschränken.
Mit seinem Gerichtsbeschluss hebt der VfGH den gesellschaftlichen Grundkonsens, dass Ehe die dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau ist, die offen für gemeinsame Kinder sind, auf. Dass dieser Grundkonsens sich sowohl in der Europäischen Menschenrechtskonvention wie auch in der in der geltenden österreichischen Rechtsordnung wiederspiegelt, scheint Österreichs Verfassungsrichter nicht mehr zu interessieren.
Erst kürzlich hatte sich die österreichische Bischofskonferenz mit dem damals noch laufenden VfGH-Verfahren befasst. In einer Erklärung nach Ende ihrer Vollversammlung Anfang November hatten die Bischöfe betont, dass die Ehe wie bisher ausschliesslich Paaren verschiedenen Geschlechts vorbehalten bleiben soll, weil das ihre Einzigartigkeit im Vergleich mit anderen Formen des Zusammenlebens ausmache.
An die Adresse des VfGH hatten die Bischöfe damals appelliert, man vertraue darauf, „dass die Verfassungsrichter verantwortungsvoll über diese Frage beraten und an ihrer bisherigen Linie festhalten, wonach die Ehe aufgrund ihres spezifischen Wesens anders zu behandeln ist als alle anderen Partnerschaftsformen.“ Diese Rechtseinsicht decke sich zudem mit jener des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). So habe der EGMR wiederholt festgestellt, dass es nicht diskriminierend ist, die Ehe allein der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten, erinnerten die Bischöfe.
Entsprechend deutlich fiel die am 5. Dezember 2017 veröffentlichte Stellungnahme des Wiener Erzbischofs Christoph Kardinal Schönborn, der auf die Entscheidung des VfGH mit deutlicher Kritik reagierte, aus. Unter anderem äusserte Kardinal Schönborn:
- „Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern.“
- „Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit.“
- „Er [der VfGH] tut damit der Gesellschaft keinen Dienst und schadet letzten Endes allen – auch denen, die er schützen möchte und die es auch zu schützen gilt.“
- „Ich bin zuversichtlich, dass sich langfristig die Einsicht in die Schöpfungsordnung wieder durchsetzen wird, die der Mensch nicht missachten kann, ohne Schaden zu nehmen. Dennoch beklage ich die Umdeutung eines wesentlichen Begriffs der Rechtsordnung, der im Wesen des Menschen wurzelt und für die Gesellschaft eine entscheidende Rolle spielt – umso mehr, als der Verfassungsgerichtshof ohne weiters auch anders entscheiden hätte können und sein Erkenntnis nun sogar im Widerspruch zum Europäischen Menschengerichtshof steht.“
Eine Petition von CitizenGo wendet sich an die neue Regierung Österreichs und fordert diese auf, an einem klaren Standpunkt zum Thema „Ehe“ festzuhalten, die bisherige Definition beizubehalten und sich nicht der ideologisch eingefärbt scheinenden Argumentation des VfGH anzuschliessen.
Petition unterzeichnen: http://citizengo.org/de/fm/128647-ehe-bleibt-ehe-auch-oesterreich
Was den besonderen Wert der Ehe ausmacht und was sie von anderen Lebensformen unterscheidet, erfahren Sie in der Broschüre „Plädoyer für die Ehe“ (Zukunft CH, 2017). Bestellen unter: zukunft-ch.ch