Der Bundesrat hat am 21. März 2018 die Botschaft zur Reform der Paar- und Familienbesteuerung verabschiedet. Er beabsichtigt, die steuerliche Heiratsstrafe mittels alternativer Steuerberechnung zu eliminieren.
Die heutige Benachteiligung von verheirateten Paaren gegenüber Konkubinatspaaren im Steuerbereich müsse beseitigt werden, schreibt die CVP in ihrer Medienmitteilung. So hätte das Bundesgericht schon 1984 geurteilt. Aktuell würden Zehntausende von Doppelverdiener-Ehepaaren durch die progressive Wirkung der gemeinschaftlichen Besteuerung diskriminiert. Die Heiratsstrafe lässt sich laut der CVP weder ökonomisch, noch familienpolitisch rechtfertigen. Zudem hätten beide Räte des Parlaments bereits eine CVP-Motion (16.3044) angenommen, wonach der Bundesrat die Benachteiligung auf dem Weg der gemeinschaftlichen Besteuerung beseitigen solle.
Nun hat der Bundesrat endlich die Botschaft dazu vorgelegt. Mit der alternativen Steuerberechnung können verheiratete Paare und Familien weiterhin als wirtschaftliche Gemeinschaft betrachtet werden, ohne dass sie steuerlich schlechter gestellt sind als Konkubinatspaare. Jetzt ist das Parlament an der Reihe, diese Diskriminierung endlich zu beseitigen!
Zukunft CH hatte zusammen mit anderen Organisationen des BCS (Bündnis Christliche Schweiz) die CVP-Initiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ unterstützt, welche die Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren auch auf Kantonsebene forderte, im Februar 2016 aber an der Urne hauchdünn scheiterte.