Ein vom Bundesrat veröffentlichter Expertenbericht zur Sexualaufklärung stellt dem umstrittenen Sexualpädagogik-Riesen „Sexuelle Gesundheit Schweiz“ (SGCH) Bestnoten aus. Bei näherem Hinsehen zeigt sich allerdings: Eine unabhängige wissenschaftliche Prüfung wurde vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) nur simuliert, um seine Partnerorganisation endgültig gegen jede Kritik zu immunisieren.
Von Dominik Lusser
SGCH gibt sich siegessicher. Auf der politischen Ebene sei das Jahr 2018 „ein Wendepunkt für die Sexualaufklärung in der Schweiz“, liess der Schweizer Ableger des NGO-Imperiums „International Planned Parenthood Federation“ (IPPF) kürzlich verlauten. Nach der Stellungnahme des Bundesrats zur Sexualaufklärung vom 21. Februar 2018 verfüge „die Schweiz über genügend wissenschaftliche Studien und Empfehlungen, um für eine umfassende Sexualaufklärung aktiv zu werden“.
Eine tatsächlich ganzheitliche und wissenschaftlich abgestützte Sexualaufklärung ist unverzichtbar. Doch nicht überall, wo Qualität drauf steht, ist auch Qualität drin. Dies gilt, wie im Folgenden gezeigt werden soll, sowohl für die sexualpädagogische Arbeit von SGCH, wie auch den dazu präsentierten Expertenbericht des Bundesrats.
Das „verdrehte“ Postulat
Der Expertenbericht ist die Antwort auf ein Postulat (14.4115) von Nationalrat Fabio Regazzi. Dieser hatte 2014 an der pornografisch aufgemachten HIV-Präventionskampagne „Love Life“ sowie am SGCH-Lehrmittel-Comic „Hotnights“ Anstoss genommen. Ausgehend von diesen fragwürdigen Produkten forderte der Tessiner CVP-Vertreter eine wissenschaftliche Untersuchung der theoretischen Grundlagen zur sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, auf denen SGCH ihre Arbeit aufbaut. Diese Grundlagen seien nämlich, so Regazzi, „unter Experten sehr umstritten“. Die Untersuchung sollte durch eine „insbesondere von SGCH unabhängige Expertenkommission“ aus Vertretern verschiedener relevanter Disziplinen erfolgen.
Doch es kam, wie es kommen musste. In Verkehrung seiner ursprünglichen Intention wurde Regazzis Postulat vom BAG in eine Gelegenheit umgedeutet, SGCH, anstatt kritisch zu überprüfen, in einem dubiosen Verfahren von jedem Makel freizusprechen. Und der Bundesrat machte das abgekartete Spiel mit. „Der Expertenbericht zeigt, dass die Grundlagen, mit denen SGCH arbeitet, auf wissenschaftlichen Arbeiten basieren“, verkündete die Schweizer Regierung in ihrem gleichzeitig veröffentlichten Schlussbericht zum Postulat Regazzi. Insbesondere seien die „Standards für die Sexualaufklärung in Europa“ des Regionalbüros der WHO Europa und der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) „als zentrales internationales und evidenzbasiertes Leitpapier (…) breit anerkannt“. Darum sehe der Bundesrat „keinen Anlass“, die Zusammenarbeit mit SGCH „in Frage zu stellen“.
Doch dann brach, einen Tag nach der Veröffentlichung des Expertenberichts, die Sexualpädagogin und TeenStar-Leiterin Elisabeth Barmet gegenüber Radio SRF ihr Schweigen. Sie erklärte, wieso sie sich bereits im Dezember 2016 aus der siebenköpfigen, vom BAG zusammengestellten Expertengruppe zurückgezogen hatte: Die Experten seien, so Barmet, nicht unabhängig gewesen und die nötigen Diskussionen hätten nicht stattfinden können, weil die Mehrheit der Gruppe mit dem Bericht vor allem die eigene Meinung hätte bestätigen wollen: „Ich habe von Anfang an gespürt, dass der Mut fehlt, nochmals (…) grundsätzlich neu über die Sexualaufklärung nachzudenken.“
Inzwischen hat die Stiftung Zukunft CH eine umfangreiche Analyse zum Expertenbericht vorgelegt, welche Barmets Einschätzung bestätigt und das Narrativ des Bundesrats – wonach SGCH sich nach internationalen Standards richte und darum tadellose Arbeit leiste – als Trugschluss entlarvt.
Austausch unter Gleichgesinnten
Die Basis und der im eigentlichen Sinn „wissenschaftliche“ Teil des Expertenberichts bildet eine Situationsanalyse zur Sexualaufklärung in der Schweiz. Diese wurde im Auftrag des BAG und auf der Grundlage eines durch die Expertengruppe definierten Pflichtenhefts von „Public Health Services“ in Zusammenarbeit mit dem „Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Institut“ (Swiss TPH) erstellt.
Da die Expertengruppe die Vorarbeit der Situationsanalyse meist ohne wesentliche Kritik übernimmt, rückt die Frage nach der Unabhängigkeit der beauftragten Institute und ihrer Mitarbeiter ins Zentrum des Interesses. Elisabeth Barmet hatte sich, wie sie gegenüber Zukunft CH sagte, gegen die Vergabe des Auftrags an diese beiden Institute ausgesprochen. Deren Unabhängigkeit erschien ihr fragwürdig, womit sie recht behalten sollte.
Die Hauptautorin der Situationsanalyse, Claudia Kessler von „Public Health Services“, war bis 2012 Board-Mitglied der „Concept Foundation“, einer „Private Public Partnership“ im Bereich sexuelle Gesundheit, die seit ihrer Gründung eng mit IPPF verbunden ist. Und auch das Swiss TPH unterhält „partnerschaftliche“ Beziehungen zu IPPF. So arbeiten diese beiden Organisationen gegenwärtig für die Implementierung von „Comprehensive Sexuality Education“-Programmen in verschiedenen afrikanischen Ländern zusammen. Dabei geht es um genau jenen sexualpädagogischen Ansatz (dt.: „Ganzheitliche Sexualaufklärung“), der im Expertenbericht kritisch zur Debatte hätte stehen sollen.
Beim Swiss TPH ist ferner Elisabeth Zemp beruflich engagiert, die bis 2012 Stiftungsratspräsidentin von SGCH war. Auf mehrfache An- und Rückfragen von Zukunft CH, ob Zemp an der Entstehung des Expertenberichts beteiligt gewesen sei, gaben sowohl das BAG wie auch Christine Egerszegi, Präsidentin der Expertengruppe, zunächst unklare bzw. ausweichende Antworten: Zemp sei „keine Autorin“ gewesen. Erst nach und nach räumten die verantwortlichen Stellen ein, eine informelle Beteiligung von Zemp nicht ausgeschlossen bzw. deren sehr grosse Wahrscheinlichkeit ohne Gegenmassnahmen in Kauf genommen zu haben. Und dies, obwohl eine solche Beteiligung in der Expertengruppe wegen der fehlenden Unabhängigkeit Zemps schon im Vorfeld als problematisch diskutiert worden war. (Details der Korrespondenz in der Analyse von Zukunft CH). Auch dem um Neutralität bemühten Beobachter dieser Abläufe drängt sich unweigerlich die Frage auf: Galt Zemps Ausschluss aus dem Autorenteam nicht bloss der Wahrung der Form bzw. des Scheins von Unabhängigkeit nach aussen, während den beauftragten Instituten gleichzeitig ein Freibrief ausgestellt wurde, Zemps „Know how“ informell nach Belieben in Anspruch zu nehmen?
Auch bei der Expertengruppe selbst kann von Neutralität und Unabhängigkeit keine Rede sein. Von den sieben Experten standen, wie Inhalt und Ergebnis des Expertenberichts zeigen, sechs kritiklos auf der Seite der zu untersuchenden Organisation. Elisabeth Barmet musste offenbar als Alibi-Gegnerin herhalten, sodass der Bundesrat abschliessend festhalten konnte, die Bandbreite der Positionen zur Sexualaufklärung sei „ausdrücklich berücksichtigt“ worden. Barmet zufolge fanden die von ihr eingebrachten Inputs kaum Gehör. Bei mindestens zwei Mitgliedern der Expertengruppe bestand zudem ein direkter Interessenskonflikt: Pascale Coquoz amtet als Präsidentin des Verbandes der Westschweizer und Tessiner Sexualpädagogen ARTANES, der seinerseits dem Nationalen Dachverband SGCH angehört. Und Marianne Kauer ist seit 2015 Mitglied von SGCH.
„Experten“-Klüngel
Die WHO-Standards, welche der Expertenbericht als Messlatte für SGCH ansetzt, sind von 20 Experten aus europäischen Ländern erarbeitet worden, von denen die Mehrheit der IPPF und ihrem europäischen Netzwerk angehört. Auch SGCH selbst war mit zwei Vertretern daran beteiligt. Mit anderen Worten: SGCH wurde an ihren eigenen, umstrittenen Standards überprüft.
Als weitere Referenzen zur „Überprüfung“ von SGCH wurden Einzelinterviews mit elf Schweizer Experten durchgeführt, von denen aber nur drei (teilweise) SGCH-kritisch eingestellt waren. Im Gegensatz dazu sind vier der befragten Fachleute (Annette Bischof-Campbell, Agnes Földhazi, Caroline Jacot-Descombes, Daniel Kunz,) als Mitglied, Arbeitnehmer oder gar Stiftungsratsmitglied eng mit SGCH verbunden.
Ferner wurden Gespräche mit fünf Vertretern internationaler Organisationen geführt, von denen alle ein einleuchtendes Interesse daran haben mussten, SGCH und seine Grundlagen zu stützen. So sind beispielsweise das französische „Bureau National du Planning Familial“ und das niederländische „Rutgers Institut“, genau wie ihre Schwesterorganisation SGCH, akkreditierte Mitglieder von IPPF und dementsprechend Verfechter der umstrittenen WHO-Standards. Die BZgA ist sogar Mitherausgeber der WHO-Standards. Wieso – gegen den ausdrücklichen Wunsch von Elisabeth Barmet – nicht auch kritische Stimmen aus dem Ausland angehört wurden, kann nur als ideologische Lenkung verstanden werden.
Es wäre das Anliegen des Postulats Regazzi gewesen, die länderübergreifende sexualpädagogische Filterblase platzen zu lassen, die seit langem ein Eigenleben abseits der relevanten wissenschaftlichen Disziplinen führt. Doch konnte dieses Ziel schon aufgrund des beschriebenen Settings – bei dem es sich weitgehend um einen Austausch unter Gleichgesinnten handelte – nur verfehlt werden.
Alternativlose Standards?
Trotz Vorliegen anderer Konzepte werden die WHO-Standards im Expertenbericht mit dem Nimbus der Alternativlosigkeit versehen. Anstatt sich z.B. mit den „Prinzipien Sexualpädagogik“ (http://www.prinzipien-sexualpaedagogik.org/) von Prof. Dr. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz vertieft auseinanderzusetzen, werden diese mit der lapidaren Bemerkung zu den Akten gelegt: „Auf der Webseite wird nicht aufgezeigt, auf welche Evidenz sich diese Empfehlungen stützen.“ Das aber ist keine Erklärung, die man von einer wissenschaftlichen Recherche erwarten dürfte, sondern eine billige Ausrede.
Dies umso mehr, als acht der 30 europäischen Fachleute, in deren Namen die Prinzipien veröffentlicht worden waren, auf einer Liste standen, die Nationalrat Regazzi dem zuständigen Bundesrat Alain Berset in einem persönlichen Brief hatte zukommen lassen. Dazu heisst es im Expertenbericht: „In Absprache mit der Expertengruppe wurden aus der Liste ausschliesslich Personen mit Wohnsitz in der Schweiz befragt, da alle Befragten vertieften Einblick in die Arbeiten der Schweiz haben sollten.“ Diese Begründung entbehrt aber insofern jeder Sachlogik, als mit der Befragung von Vertretern ausländischer Organisationen das Inländerprinzip ohnehin durchbrochen wurde.
Psychosexuelle Entwicklung
Die mangelnde Bereitschaft zu einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung zeigt sich besonders deutlich bei der Frage, ob Kinder gemäss WHO-Standards zurecht als „sexuelle Wesen“ bezeichnet werden können. Daran schliesst sich die noch entscheidendere Folgefrage an, welche pädagogischen Konsequenzen gegebenenfalls daraus abgeleitet werden sollen.
Dass innerhalb der Entwicklungspsychologie Freuds Phasenmodell, auf das der Expertenbericht zurückgreift, heute als wissenschaftlich überholt gilt, wird von den BAG-Experten weitgehend ausgeblendet. Dasselbe gilt für die heute umfassende Kritik an der Behauptung eines Sexualtriebs als metapsychologisches Modell hinter der psychosexuellen Entwicklung. Zu dieser Kritik passt übrigens, wenn der Kinderarzt Remo Largo (vgl. Expertenbericht, S. 58) vermeintlich sexuelle Verhaltensweisen von Kindern weniger durch „erotische oder gar pornografische Reize bestimmt“ ansieht, als vielmehr durch Bindungs- und Beziehungsverhalten. Solche Einwände namhafter Fachleute finden im Expertenbericht zwar manchmal Erwähnung. Sie scheinen aber für den Ausgang der Untersuchung keine Rolle gespielt zu haben.
Somit wird im Expertenbericht ignoriert, was die neuere psychologische und neurologische Forschung eindeutig zeigt: dass nämlich Sexualität und Beziehung bzw. Bindung zwei unterschiedliche Module sind. Zwar hat das Beziehungsleben des Menschen von Geburt an, auch das sinnliche, wesentlichen Einfluss auf die spätere Fähigkeit die Sexualität zu integrieren und in einer Beziehung zu geniessen, ist aber nicht selbst sexuell zu verstehen.
Es erstaunt darum sehr, wie entschieden SGCH und die WHO-Standards dennoch an Freuds Trieblehre und der darauf fussenden These vom Kind als „sexuelles Wesen“ festhalten. So heisst es im Expertenbericht: „Als Äusserungen der sexuellen Entwicklung gelten die frühkindliche Erregbarkeit, (…).“ „Kinder sind mit allen Sinnen und dem ganzen Körper auf der Suche – auch nach Lustgewinn. (…) Schon Säuglinge leben Sexualität, sie zeigt sich in ihrer Saug- und Berührungslust. (…) Kinder leben ihre Sexualität nicht beziehungsorientiert, sondern egozentrisch, auf sich selbst bezogen. (…) Die kindliche Sexualität ist undifferenziert und kaum organisiert; (…) ist oft autorerotisch und kann zu sexuellem Verhalten führen.“ „(…) wie oben dargelegt, sind kindliche Neugier und Interesse für Sexuelles häufig und normal“.
Die SGCH-Sexualpädagogik, die im Expertenbericht unwidersprochen bleibt, versteht kindliche „Sexualität“ demnach als ein Streben, das zu sexuellen Akten befreit werden müsse (z.B. durch pädagogische Anleitung zur Masturbation), um Entwicklungsschäden beim Kind zu vermeiden. Dies zeigt auch eine Stellungnahme von SGCH-Stiftungsratsmitglied Daniel Kunz in der Online-Ausgabe des Migros-Magazins vom 19. April 2018: „Dass Kleinkinder Lust und Erregung empfinden und diese aktiv suchen, ist normal und gesund. ‚Dieses Verhalten ist sogar wichtig für eine positive Körperentwicklung und die Stärkung des Selbstwertgefühls‘, sagt Professor Daniel Kunz (..).“ Damit aber wird dem Kind eine Sexualität unterstellt, die – aller Beschwichtigungen des Expertenberichts zum Trotz – in ihrem Streben nach Lustbefriedigung der Erwachsenensexualität letztlich doch sehr ähnlich sein soll.
Fehlende Evidenz
Das Problem an dieser Theorie ist nur, dass empirische Belege, welche sexuelle Betätigung von Kinder als normal und als wichtig für deren psychosexuelle Entwicklung bestätigen würden, nicht existieren. Dennoch behauptete die Psychologin Bettina Schuhrke 2015 bei einer von SGCH ausgerichteten Tagung in Luzern: „Die Sexualerziehung kann wesentlich davon profitieren, dass Kindern die Möglichkeit zur selbstständigen Erkundung gegeben wird. Damit würde man in Bezug auf Körperentdecken und Sexualität das berücksichtigen, was momentan in anderen Bereichen des kindlichen Lernens als Königsweg propagiert wird.“
Schuhrkes Luzerner Referat, auf das sich der Expertenbericht massgeblich stützt, wurde 2017 im Auftrag des Vereins Schutzinitiative vom Sexualwissenschaftler Jakob Pastötter kritisch analysiert. Laut dem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung (DGSS) erwähnt Schuhrke bei der Analyse ihrer empirischen Grundlagen „nicht, dass missbrauchte Kinder mehr sexuelle Aktivitäten zeigen als nicht missbrauchte (…). Es irritiert, dass in dieser Weise ‚kindliche Ausdrucksformen von Sexualität‘ verallgemeinernd als normal dargestellt werden.“
Hinweise, dass Pastötter substantielle Kritik an der These vom Kind als „sexuelles Wesen“ anzubringen gehabt hätte, lagen der Expertengruppe vor. Auch gilt Pastötter als Spezialist, was das Verhältnis der Sexualpädagogik im deutschsprachigen Raum zum sexualwissenschaftlichen Fachwissen angeht. Dass das Gespräch mit dem renommierten Sexualwissenschaftler, der ebenfalls auf Regazzis Liste stand und zu den Unterzeichnern der „Prinzipien Sexualpädagogik“ gehört, nicht gesucht wurde, offenbart die ganze Tragweite der Dialogverweigerung.
Pastötter liess es sich aber nicht nehmen, im Mai 2018 gegenüber dem „Infodienst“ von Zukunft CH Stellung zu beziehen zum Schweizer Expertenbericht. Die empirischen Befunde, die den Aussagen des Expertenberichts zugrunde liegen, belegen laut dem deutschen Sexualforscher „nicht, dass kindliches Sexualverhalten häufig ist, sondern ganz im Gegenteil extrem selten.“ Der Fragestandard in den Studien, auf die sich Schuhrke beziehe, laute nämlich: „Wurde das Verhalten mindestens einmal beobachtet?“ Daraus einen Normalfall zu konstruieren, zeige das grosse Manko der Sexualpädagogik an Wissenschaftlichkeit.
Recht auf Sex für Kinder?
Probleme, die in der allgemeinen Begrifflichkeit der Theorie unbestimmt bleiben, werden oft erst in der Anwendung deutlich. Insofern stellt die fehlende Analyse pädagogischer Materialien ein weiteres grosses Manko des Expertenberichts dar. Auch Nationalrat Regazzi war in der Begründung seines Postulats von fragwürdigen pädagogischen Beispielen ausgegangen, von denen es in SGCH-Materialien nur so wimmelt. Im Comic „Hotnights“ wird z.B. als nachahmenswert dargestellt, wie sich ein Junge und ein Mädchen über Skype voreinander nackt ausziehen. Warnende Hinweise, dass solches Verhalten leicht zur Sexting-Falle werden kann, fehlen ganz.
SGCH hat sich gemäss Expertenbericht darauf „verpflichtet, den rechtebasierten Ansatz von IPPF zu verbreiten“. Ein Blick in die SGCH-Jugendbroschüre „Hoppel Poppel – Aber mit Recht“ hätte leicht die damit verbundenen Probleme sichtbar gemacht. So heisst es dort: „Auch im Jugendalter hast du das Recht auf selbstbestimmte Sexualität.“ Dazu wird ausgeführt: „In der Schweiz dürfen Jugendliche, die urteilsfähig sind, selbst über ihre Sexualität entscheiden. (…) Jugendliche dürfen Sex haben, vorausgesetzt, dass beide es wollen und nicht dazu gedrängt oder gezwungen werden und das Schutzalter eingehalten wird.“ Das vom Gesetzgeber vorgesehene Schutzalter sei dazu gemacht worden, „um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen und Ausbeutung zu schützen, und nicht um Freundschaften unter Kindern und Jugendlichen zu verhindern.“ Gemäss WHO-Standards sollen darum schon Kinder ab sechs Jahren ein „Verständnis für ‚akzeptablen Sex‘ – konsensual, freiwillig, gleichberechtigt, altersgerecht, kontextadäquat und unter Wahrung der Selbstachtung“ entwickeln.
Die hier schon Kindern unterstellte Fähigkeit zur autonomen sexuellen Selbstbestimmung ist aus entwicklungspsychologischer Sicht nicht haltbar. Um wirklich zu wissen, was man will und was nicht, braucht es persönliche Reife, die bei Kindern, und auch Jugendlichen, noch nicht vorausgesetzt werden kann. Mit dieser „Pädagogik“ der absoluten Selbstbestimmung, die sehr schnell zur Fremdbestimmung wird, werden Übergriffe nicht verhindert, sondern begünstigt (vgl. Thérèse Hargot, Une jeunesse sexuellement libérée, 2016). So bleiben im Expertenbericht wesentliche ursächliche Zusammenhänge unerwähnt, weshalb Missbrauch häufig auch unter Kindern und bei Jugendlichen – wie der Expertenbericht selbst erwähnt – sogar mehrheitlich unter Gleichaltrigen stattfindet.
Eine Sexualpädagogik, die einzig auf die Inanspruchnahme sexueller Rechte (als möglichst uneingeschränkte sexuelle Selbstverwirklichung des Individuums) zielt, kann ferner nicht beanspruchen, psychologisch ganzheitlich, beziehungsorientiert und per se gesundheitsverträglich zu sein. Doch auf die Diskussion solcher Kernthemen hat sich die Expertengruppe erst gar nicht eingelassen.
Diffamierung von Kritikern
Die voreingenommene Haltung der BAG-Experten zeigt sich schon darin, dass die Kritiker von SGCH im Expertenbericht bei jeder Gelegenheit (insgesamt weit über 50 Mal) als „Akteure mit wertekonservativem Hintergrund“ bezeichnet werden. Eine vergleichbare Etikettierung der Parteigänger von SGCH, welche deren Standpunkt ebenfalls als wertebasiert sichtbar machen würde, fehlt hingegen. Auch werden den unliebsamen SGCH-Kritiker „klare homophobe Tendenzen“ unterstellt, ohne dass auch nur definiert würde, was unter Homophobie zu verstehen sei.
Unübertroffen bleibt jedoch der geradezu groteske Versuch der Autoren der Situationsanalyse unter Leitung von Claudia Kessler, den Widerstand gegen SGCH mit dem „postfaktischen Zeitalter“ und der Wahl Donald Trumps in Verbindung zu bringen. Dieser Diffamierungsversuch wirkt so unsachlich, dass sich sogar die Expertengruppe davon distanziert. Unwidersprochen bleibt hingegen die Behauptung von Kessler und Co., „wertekonservative Kreise“ würden „in zunehmendem Masse gesellschaftlich etablierte Werte im Kontext der Sexualaufklärung“, z.B. „das gesetzlich geregelte Recht auf straffreie Abtreibung“, in Frage stellen. Damit offenbart der Expertenbericht ein erschreckendes Demokratie-Defizit. Die Tötung ungeborener Kinder ist in der Schweiz zwar straffrei möglich. Dies bedeutet aber nicht, dass alle Bürger die Meinung zu übernehmen hätten, Abtreibung wäre moralisch eine gute Sache. Ein international anerkanntes Menschenrecht ist Abtreibung zudem nicht. In der Sexualkunde müsste demnach auch der Standpunkt der Abtreibungsgegner sachlich und gleichberechtigt dargestellt werden, sodass die elterlichen Erziehungsrechte sowie das schulische Indoktrinationsverbot nicht verletzt werden. Die SGCH-Sexualpädagogik, welche (z.B. im Comic „Hotnights“) nur den Pro Choice-Ansatz gelten lässt, betreibt hingegen Indoktrination.
Doch auch zur Indoktrinationsgefahr, über die gerade in einer pluralistischen Gesellschaft wie der Schweiz fein säuberlich gewacht werden sollte, schweigt der Expertenbericht vollständig. Dabei hatte Nationalrat Regazzi in einem Brief vom 20. August 2015 an Bundesrat Berset eigens dargelegt, dass für ihn die Gefährdung des schulischen Indoktrinationsverbots ein Hauptproblem von SGCH bzw. der WHO-Standards darstellt.
Neue Chance
Das Gesagte (Weiteres und Detaillierteres kann in der Analyse von Zukunft CH nachgelesen werden) zeigt, dass der Bundesrat der Öffentlichkeit weder einen unabhängigen, noch einen wissenschaftlichen Bericht vorgelegt hat. Vielmehr handelt es sich hier um eine Behördengefälligkeit gegenüber einer hochumstrittenen NGO, deren Einfluss auf das BAG mittlerweile besorgniserregende Dimensionen angenommen hat.
In der Vorahnung, wie der Expertenbericht ausfallen könnte, hatte Zukunft CH Bundesrat Alain Berset in einem persönlichen Schreiben vom 4. September 2017 ein letztes Mal eindringlich um eine tatsächlich unabhängige Prüfung von SGCH ersucht: „Sollte das BAG statt einer kritischen Auseinandersetzung nur die Protegierung von SGCH, seinem engsten Partner im Bereich sexuelle Gesundheit, anstreben, wäre dies der Glaubwürdigkeit des zu erwartenden Berichts sowie einer breiten gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung über schulische Sexualpädagogik abträglich.“
Die schlimmsten Befürchtungen haben sich inzwischen bewahrheitet. Gleichzeitig – und darin liegt eine neue Chance – macht der Expertenbericht bei näherem Hinsehen zwei Dinge glasklar: nämlich 1.), dass der SGCH-Sexualpädagogik die wissenschaftliche Grundlage fehlt; und 2.), dass das BAG seine Kooperation mit den privaten Interessen des SGCH/IPPF-Imperiums jeder demokratischen Kontrolle zu entziehen versucht.
Es liegt nun an Politik, Gesellschaft und Medien, vom Bundesrat minutiös Rechenschaft über diesen beispiellosen Skandal-Bericht einzufordern und eine Neuauflage des Expertenberichts zu verlangen. Auch Zukunft CH wird weiterhin alles daransetzen, die Schweizer Sexualpädagogik aus der ideologischen Isolation der SGCH-Filterblase herauszuholen. Diesen Einsatz sind wir unseren Kindern und Jugendlichen schuldig.
—
Die von Zukunft CH publizierten Analysen zur Sexualaufklärung in der Schweiz:
Stiftung Zukunft CH (2016), Infodossier: Wenn nur sexuelle Lust übrig bleibt – Die WHO-Standards für Sexualaufklärung unter der Lupe
Stiftung Zukunft CH (2017), Infodossier: Analyse Sexualpädaogigk – Die Sexualpädagogik an den Deutschschweizer Schulen unter der Lupe
Stiftung Zukunft CH (2018), Infodossier: Echokammer Sexualaufklärung – Der Expertenbericht zum Postulat Regazzi unter der Lupe