Das Parlament der Schweizer Ärztevereinigung (FMH), die sogenannte Ärztekammer, hat am 25. Oktober 2018 nach intensiver Debatte entschieden, die neue medizin-ethische Richtlinie „Umgang mit Sterben und Tod“ der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW nicht in ihre Standesordnung zu übernehmen.
Mit den neuen Richtlinien wäre standesrechtlich die ärztliche Beihilfe zum Suizid bei allen urteilsfähigen Patienten legitimiert worden, die sogenannt „unerträglich“ unter den Symptomen einer Krankheit oder Funktionseinschränkungen leiden. Der Begriff des „unerträglichen Leidens“ ist, wie die FMH in einer Medienmitteilung schreibt, „ein unbestimmter Rechtsbegriff, aus dem für die Ärzteschaft eine grosse Rechtsunsicherheit resultiert.“
Die Ärztekammer hat darum nach einer intensiv geführten Debatte mit klarem Mehr beschlossen, die revidierten SAMW-Richtlinien nicht in die Standesordnung der FMH zu übernehmen. Die Sterbehilfe ist in der Schweiz lediglich durch das Strafgesetz geregelt und nicht wie beispielsweise in den Benelux-Ländern mit einer Sterbehilfe-Gesetzgebung. Deshalb kommt der Standesordnung für diesen Bereich eine besonders hohe Bedeutung zu.
Mit dem Hinweis, dass die Beteiligung an Selbsttötungen der ärztlichen Ethik und dem ärztlichen Berufsauftrag diametral widerspricht, begrüsste die Hippokratische Gesellschaft Schweiz den Entscheid der Ärztekammer. „Befassen wir uns wieder damit, wie wir alten und kranken Menschen in unserer Gesellschaft Sorge tragen und sie bis zuletzt menschlich und medizinisch sorgfältig und kompetent begleiten können.“
Die Lebensrechtsorganisation Human Life International (HLI) Schweiz hatte die SAMW kritisiert, mit den neuen Richtlinien praktisch zur Gänze die Position von Exit zu übernehmen, welche für den sogenannten „Altersfreitod“ lobbyiert, und eine „schrankenlosen Ausweitung ärztlicher Suizidbeihilfe“ zu fördern.