Am 10. April 2019 hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung Abstimmungsbeschwerden aus den Reihen der CVP gutgeheissen. Die Abstimmung zur Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ ist ungültig und muss wiederholt werden.
Nachdem der Bund Mitte letzten Jahres eingeräumt hatte, im Abstimmungsbüchlein falsche Zahlen verbreitet zu haben, reichten CVP-Vertreter in verschiedenen Kantonen Abstimmungsbeschwerden ein. Statt der vom Bund angegebenen 80’000 Paare sind von der steuerlichen Benachteiligung 450’000 verheiratete Doppelverdiener-Paare betroffen. Die Abstimmung ging mit 49,2 Prozent Ja-Stimmen und erreichtem Ständemehr 2016 nur hauchdünn verloren. Die von der CVP geforderte und nun vom Bundesgericht bestätigte Wiederholung des Urnengangs ist ein erstmaliges Ereignis in der Geschichte der Schweiz. Zusätzliche Brisanz bekommt sie wegen der im Initiativtext enthaltenen Definition der Ehe als Verbindung von Mann und Frau.
Sollte diese an sich selbstverständliche Definition durch eine Annahme der CVP-Initiative explizit in der Verfassung festgeschrieben werden, gäbe es für die allfällige Einführung der sogenannten „Ehe für alle“ keinen Weg mehr vorbei an einer Verfassungsänderung. Dies aber versuchen die Promotoren der Umdeutung des Ehebegriffs um jeden Preis zu verhindern. Dessen ungeachtet werde er sich im Falle einer Wiederholung der Abstimmung mit Parlamentskollegen der eigenen Partei „vorbehaltlos“ für die Initiative einsetzen, hatte CVP-Nationalrat Benjamin Roduit (VS) im März 2019 auf Anfrage von Zukunft CH erklärt. „Der Gesetzgebungsprozess zur ‚Ehe für alle‘ wird keinerlei Einfluss haben auf unseren Kampf für mehr Gerechtigkeit für verheiratete Paare.“