Der Zürcher Stadtrat stellt sich hinter Polizeivorsteherin Karin Rykart (Grüne). Diese hatte einen Demonstrationsumzug im Rahmen des „10. Marsch fürs Läbe‟ vom 14. September 2019 verboten. Dagegen erhoben die Veranstalter Einsprache beim Stadtrat. Nach Eintreffen der erneut verweigernden stadträtlichen Antwort haben die Lebensschützer nun beim Zürcher Bezirksrat Rekurs gegen den Entscheid eingereicht.
Mit dramatisierten Szenarien versucht die Zürcher Stadtregierung das Verbot eines Bekenntnismarsches für das Lebensrecht durch die Strassen Zürichs zu rechtfertigen. Trotz eines massiven Polizeiaufgebots bestünden ernsthafte und konkrete Risiken, dass es zu schwerwiegenden Zwischenfällen mit erheblich verletzten Personen kommen könne und „Warenauslagen wären einer nicht zu tolerierenden Gefahr ausgesetzt‟. Es erscheine daher gerade als unverantwortlich, solche Umzüge zu bewilligen.
Gemessen an der Faktenlage ist die Argumentation des Stadtrats keineswegs einsichtig. Auf eine Anfrage im Gemeinderat hin musste der Stadtrat im März 2019 ausweisen, zu welchen Sach- und Personenschäden es in den letzten vier Jahren kam (GR Nr. 2019/50). An 257 bewilligten und unbewilligten Demonstrationen in den Jahren 2015 bis 2018 gab es lediglich fünf Verletzte. Bei 21 Demonstrationen im selben Zeitraum entstanden Sachschäden in Höhe von 817‘175 Franken. Die weitaus grösste Schadensumme (490‘000 Franken) erfolgte durch Vandalenakte im Umfeld des 1. Mai-Umzugs und bei Frauendemonstrationen. Bei den Zürcher Märschen fürs Läbe 2010 bis 2016 gab es hingegen keine Verletzten. Auch Sachbeschädigungen durch linksradikale Gegner erfolgten nur in geringem Masse (ewz-Strombuffets 2011 und 2012, Fahrzeuge der Polizei und der VBZ 2014).
Die Ungleichbehandlung ist gemäss Aussage des Organisationskomitees des Marsch fürs Läbe offensichtlich. Der Stadtrat würde weder den 1.-Mai-Umzug noch die Frauendemonstrationen verbieten, weil im Umfeld dieser Anlässe Warenauslagen einer nicht zu tolerierenden Gefahr ausgesetzt seien. Der Marsch fürs Läbe hingegen werde wegen „unverantwortlichen“ Risiken verboten und als Standkundgebung auf den Turbinenplatz ausgegrenzt.
Gegen diese Diskriminierung hat der Verein Marsch fürs Läbe nun beim Zürcher Bezirksrat Rekurs eingelegt. Denn die anhaltende, politisch motivierte Ausgrenzung familienorientierter Lebensrechtsveranstaltungen ist nicht akzeptabel und muss entsprechend klar bekämpft werden.