Ein überparteiliches Komitee hat am 8. April 2019 das Referendum gegen die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm (sexuelle Orientierung) eingereicht. Wie die Bundeskanzlei mitteilt, wurde das Referendum nun offiziell für zustandegekommen er-klärt. Das Komitee, dem verschiedene Parteien und Organisationen angehören, be-reitet sich ab sofort auf einen engagierten Abstimmungskampf vor. Wie der Bundesrat kürzlich kommunizierte, findet die Volksabstimmung nicht mehr im Jahr 2019 statt. Es ist wahrscheinlich, dass der Souverän somit am 9. Februar 2020 über die Verteidigung der Meinungsäusserungs-, Glaubens-, Gewissens- und Gewerbfreiheit befinden wird.
Das Referendumskomitee hat in den letzten Wochen des Referendums eine bemerkenswerte Unterstützung aus der Bevölkerung erfahren, sodass am 8. April über 70‘000 beglaubigte Unterschriften eingereicht werden konnten. Laut Bundeskanzlei sind davon knapp 67‘500 gültig. Wir bedanken uns herzlich bei allen Partnerorganisationen und Bürgern, welche diesen Erfolg möglich gemacht haben.
Wachsende Unterstützung
Die kommenden Monate wird das Komitee nutzen, um neue Allianzen zu schmieden und bestehende weiterzuentwickeln. Jüngste Medienberichte bestätigten unsere Erfahrung, dass sich auch zahlreiche gleichgeschlechtlich empfindende Menschen an einem unnötigen Zensurparagraphen stören, der sie von Amtes wegen zur vorgeblich „speziell schützenswerten Minderheit“ degradiert. Einen weiteren Schwerpunkt legt das Komitee darauf, verzerrende Behauptungen klarzustellen. Wer die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm aus Überzeugung ablehnt, kämpft ebenso entschieden gegen Hass und Diskriminierung wie Befürworter der Rassismus-Strafnorm.
Schwammig und kontraproduktiv
Die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um den schwammigen und schwer fassbaren Begriff der „sexuellen Orientierung“ schiesst weit über das Ziel hinaus und wirkt sich erst noch kontraproduktiv aus. Erfahrungen aus anderen Staaten, in denen ähnliche Zensurgesetze bereits in Kraft sind, zeigen, dass mit absurden Klagewellen zu rechnen ist.
Die Meinungsäusserungs-, Glaubens-, Gewissens- und Gewerbefreiheit muss für alle gelten: Sowohl für gläubige Christen, Juden und Muslime als auch für Atheisten, gleichgeschlechtlich oder heterosexuell empfindende Menschen – das macht den Kern der pluralistischen Schweiz aus. Denk- und Sprachverbote haben sich auf eine freie Gesellschaft dauerhaft noch nie positiv ausgewirkt.