Der Zürcher Stadtrat hat es nicht auf sich sitzen lassen, dass der Statthalter Bezirk Zürich, Mathis Kläntschi, eine Bewilligung für einen Bekenntnismarsch im Rahmen des 10. Marsch fürs Läbe am 14. September 2019, 14.00 Uhr, erteilt hat. Die Freude der Veranstalter, nach 2015 endlich wieder einmal einen Bekenntnismarsch durchzuführen, währte somit nur kurz. Der Stadtrat beharrt darauf, lediglich eine Kundgebung auf dem Turbinenplatz zu erlauben. So legte die Polizeivorsteherin beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde ein. Das OK Marsch fürs Läbe konnte darauf reagieren, indem der Anwalt der Trägerschaft am 5. August eine Beschwerdeantwort beim Verwaltungsgericht eingereicht hat. Nun hoffen die Lebensrechtsaktivisten darauf, dass die Verwaltungsrichter die Verfügung des Statthalters stützen und den Marsch durch Zürichs Strassen erlauben.
Selbst wenn der Entscheid des Verwaltungsgerichts zu spät eintrifft und der Stadtrat letztlich erreicht, dass nur eine stehende Kundgebung abgehalten werden kann…: das Lebensrecht der Ungeborenen mit einem Down Syndrom ist es Wert, in Zürich an die Öffentlichkeit zu treten. Im Vorfeld der Veranstaltung wird mit einer APG-Plakatkampagne in Stadt und Region Zürich sowie mit diversen anderen Werbeaktivitäten (u.a. eine kleine Inserateserie in der Weltwoche) auf den Marsch fürs Läbe aufmerksam gemacht.
Sollte der Entscheid des Verwaltungsgerichts das Marschverbot des Stadtrats anerkennen, wird die Trägerschaft über den Weiterzug ans Bundesgericht entscheiden. So könnte die Ausgangslage für ein erneutes Marschgesuch des “11. Marsch fürs Läbe” am 19. September 2020 geklärt werden.
Weitere Infos unter: www.marschfuerslaebe.ch