Der Staat könnte das Tragen von Kopftüchern an deutschen Schulen für Mädchen bis 14 Jahren flächendeckend verbieten. Zu diesem Ergebnis kommt der Würzburger Staatsrechtler Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz in seinem am 5. März 2020 vorgestellten Gutachten zum Kopftuchverbot. Demnach wäre ein solches Verbot verfassungsgemäss, obwohl der Staat damit in die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht eingreifen würde. Gegenüber Zukunft CH erklärt Prof. Schwarz, dass dieser Eingriff „unter dem Aspekt der Schutzpflichten des Staates für Minderjährige und damit speziell aus dem Gedanken heraus, Minderjährigen eine Entwicklung zur Selbstbestimmtheit und zur Akzeptanz der freiheitlichen Werte des Grundgesetzes zu ermöglichen, gerechtfertigt werden kann.“
Für Schwarz erweist sich das Verbot, das im Übrigen auch „der Bildung von Parallelgesellschaften vorzubeugen vermag, hier als ein verhältnismässiges Mittel.“ Die Debatte über das Thema war in Deutschland neu entbrannt, nachdem Österreich 2019 ein Kopftuchverbot an Grundschulen beschlossen hatte. Auch in Deutschland würde eine Mehrheit (57 Prozent) ein Kopftuchverbot an Grundschulen gutheissen, zeigte eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Mai 2019. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, schätzt die Anzahl der kopftuchtragenden Mädchen im Alter von 10 bis 14 Jahren in Deutschland auf mehrere tausend bis zehntausend.