In einem eindringlichen Schreiben vom 12. Mai 2020 bittet der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz den Bundesrat, öffentliche Gottesdienste ab dem 21. Mai (Christi Himmelfahrt) wieder zuzulassen. Das Schreiben des Basler Bischofs Felix Gmür im Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte,
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler
Im Namen der Schweizer Bischofskonferenz danke ich Ihnen für Ihr beherztes und umsichtiges Vorgehen in der aktuellen Coronakrise. Unsere Kirchen haben Ihre Massnahmen stets mitgetragen und nach bestem Wissen und Gewissen an die Gläubigen vermittelt, denn das Gottesdienstverbot in der Karwoche und an Ostern war für viele Menschen sehr schwer zu ertragen.
Dass seit dem 11. Mai vieles möglich und offen ist, Gottesdienste aber verboten sind, ist nicht mehr zu vermitteln. Für Hunderttausende sind wöchentliche Gottesdienste ein existentielles Verlangen. Sie brauchen eine Perspektive.
Deshalb ersuche ich Sie, dass ab Christi Himmelfahrt (21. Mai), spätestens an Pfingsten (31. Mai) öffentliche Gottesdienste wieder möglich sind. Die entsprechenden Schutzkonzepte taugen für Grossanlässe und liegen vor; Abstand und Hygiene werden eingehalten.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen
+Felix Gmür, Bischof von Basel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz