Am 19. September 2020 hätte im Kongresszentrum „gate27“ in Winterthur das „Marsch fürs Läbe-Träffe“ stattfinden sollen, ein familienorientierter Anlass mit 300 Personen. Doch nun wurde den Veranstaltern für das Event der Veranstaltungsort abgesagt.
An einer Sitzung mit dem Organisationskomittee (OK) vom Marsch fürs Läbe teilte die Winterthurer Polizei am 1. September mit, dass es sowohl in der Stadt Winterthur als auch im Internet eine grosse, linksextreme Mobilisierung gebe, um die Veranstaltung der Lebensrechtler zu verhindern. Die Polizei rechne damit, dass sich eine grosse Gruppe Gewaltbereiter zu einer unbewilligten Demo versammeln werde, zu welcher Linksextreme und Gendergruppen um 12 Uhr im Stadthauspark am Veranstaltungstag des Lebensrechtstreffens aufrufen. Diese Gruppierungen würden dann direkt in Richtung des nahe gelegenen gate27 ziehen. Die Polizei müsse das Konferenzzentrum folglich mit dem für Winterthur bisher grössten Polizeiaufgebot abriegeln. Nur so könne die Sicherheit Teilnehmenden, die sich zum grossen Teil aus Familien mit Kindern zusammensetzen, garantiert werden.
Nachdem die Polizei die Brisanz der Situation bedrohlich geschildert hatte, hat sich die Geschäftsleitung des gate27 in der Folge entschieden, den Veranstaltern das Gastrecht für das „Marsch fürs Läbe-Träffe“ zu entziehen. Das veranstaltende OK bedauert diesen Entscheid ausserordentlich. Die Polizei konnte die heftigen linksextremen Angriffe im Verlauf der letzten Jahre in Zürich und Bern immer bestens abwehren. Dies wäre auch 2020 in Winterthur möglich gewesen. Die Befürchtungen der Verantwortlichen des gate27 hinsichtlich etwaiger Gebäudeschäden und unangenehmer Einschränkungen ist zwar teilweise verständlich. Dennoch zeigen sich die Veranstalter des „Marsch fürs Läbe“ enttäuscht, dass Gewaltandrohungen von linksextremer Seite zu solchen Absagen führen. Dies komme einem Einknicken vor der Gewalt und einer massiven Einschränkung der Meinungsfreiheit gleich.
Ein kleine, links-anarchistische Minderheit hat es nun geschafft, eine Veranstaltung in einem privaten Kongresszentrum zu stoppen. Der Anwalt des Vereins Marsch fürs Läbe wird prüfen, wie gegen die Verursacher der Verhinderung geklagt werden kann. Ebenfalls werden die Qualität der präventiven Arbeit der Polizei und das für den 19. September vorgelegte Dispositiv unter die Lupe genommen. Die Veranstalter bemängeln die Arbeit der Winterthurer Polizei mit klaren Worten. Die Ordnungskräfte verfügten über hunderte von Namen der linksextremen Gegnerschaft. Die Zürcher Polizei hatte 2019 ca. 175 Personen aus diesen Angreiferreihen eingekesselt und ihre Identität festgehalten. Es kam es zu etlichen Anzeigen, Verurteilungen und Bestrafungen. 2015 wurden von der Zürcher Polizei ebenfalls 100 Personen verhaftet. Der Polizei sind folglich die Namen vieler Gewaltbereiter bekannt. Zudem schickte das Organisationskomitee des Marsches der Polizei bereits im Juli 2020 eine Liste mit Mail-Adressen von potenziellen Gegnern. Die Liste zeigte auf, von welchen Mailaccounts hunderte von falschen Anmeldungen für den Anlass am 19. September übermittelt wurden, um die Arbeit der Veranstalter zu stören. Auch Postadressen waren auf der Liste ersichtlich.
Es wird abzuklären sein, wie die Polizei mit diesen Informationen umgegangen ist und welche präventive Abwehr entwickelt wurde. Aktuell macht es den Anschein, dass einmal mehr der bequeme Weg gewählt wurde und der Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Kapitulation des Rechtsstaates der Weg bereitet wird. Die Polizei muss sich nun den Vorwurf gefallen lassen, das Erreichen der linksextremen Zielsetzung möglich gemacht zu haben. Die Drohszenarien, die von polizeilicher Seite geschildet wurden, haben in der Folge die Geschäftsleitung des gate27 davon überzeugt, dass der Marsch fürs Läbe auszuladen ist. Der Marsch steht nun auf der Strasse – wo er ja aber dank der Zürcher Stadtregierung ebenfalls nicht sein darf. Es stellt sich die Frage, ob das nun das Szenario ist, wie die Schweizer Gesellschaft zukünftig mit Meinungen umgehen will, die gewaltbereiten Gruppierungen nicht reinpassen. Ist der Staat noch bereit, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu verteidigen?
Das OK wird nun prüfen, wie die Botschaft „fürs Läbe“, für die sich die Veranstalter einsetzen, dennoch an die Öffentlichkeit getragen werden kann. Dem Marsch fürs Läbe gehören verschiedene Organisationen und Vereine an, die sich für das Leben und Wohl der Schwächsten, nämlich der ungeborenen Kinder, einsetzen – ganz gemäss der Präambel der Schweizer Bundesverfassung „Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen“.