An seiner heutigen Medienkonferenz hat der Zürcher Stadtrat seine Gründe dargelegt, warum dem Marsch fürs Läbe vom 18. September 2021 ein Bekenntnismarsch durch die Strassen Zürichs verboten werden müsse. Der Schutz der Demonstranten, der Polizeiangehörigen und unbeteiligter Dritter könne kaum mehr gewährleistet werden. Die Kundgebung sei darum als stehende Veranstaltung auf dem Turbinenplatz abzuhalten. Den Veranstaltern bleibt nun nur der Rechtsweg.
Erneut wurden die Risiken für die Veranstaltung als zu hoch bzw. nicht verhältnismässig eingestuft, obschon die Polizei die Teilnehmer der Märsche in Zürich von 2010 bis 2015 und 2019 immer bestens geschützt hatte. Dass die Polizei diesen Schutz nicht mehr bieten könne, hatte bereits das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich im Vorfeld des Marsches 2019 nicht akzeptiert. Der Zürcher Stadtrat musste nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts einen Marsch erlauben. Dieser wurde dann zwar auf einer verkürzten Route geführt. Es kam aber zu keinen Tätlichkeiten gegenüber den Marschteilnehmern.
Das OK Marsch fürs Läbe bedauert ausserordentlich, dass eine friedliche Kundgebung für das Lebensrecht ungeborener Kinder jedes Jahr einen Polizeieinsatz mit mehreren hundert Polizeiangehörigen erforderlich macht. Auch haben die Veranstalter Hochachtung für die Arbeit der Polizeiangehörigen, welche Kundgebung und Marsch unter Einsatz ihrer Gesundheit vor linksextremen Angriffen schützen.
Massive Kritik äussert der Marsch fürs Läbe an den politischen Führungsgremien der Polizeikräfte in den Städten Zürich, Bern und Winterthur. Die Stadtregierungen haben in den letzten Jahren Freiräume ermöglicht, in welchen sich radikale und gewaltbereite Kreise organisieren und ausbreiten konnten. Immer häufiger schränken nun gewaltbereite Gruppen Veranstaltungen und Meinungen, welche nicht ihrem Denken entsprechen, ein oder verhindern diese gar.
Dem Marsch fürs Läbe bleibt nun wiederholt nur der weitere Rechtsweg, um gegen dieses erneute Verbot der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit anzugehen. Somit wird der nächste Schritt des Marsches – wie bereits im 2019 – über das Statthalteramt führen und dann ggf., falls nötig, wieder über das Zürcher Verwaltungsgericht.
Quelle: Medienmitteilung Marsch fürs Läbe, 1. Oktober 2020