Die EU plant einen neuen Migrations- und Asyl-Pakt. Die Eckpunkte des neuen Migrationspaktes („New Pact on Migration and Asylum“) wurden Ende September bekannt gegeben. Kernpunkt des Paktes soll ein dreistufiger Entzug der nationalen Souveränität in Einwanderungsfragen durch die EU werden, je nach Anzahl der ankommenden illegalen Migranten. Auf allen drei Stufen sollen die Erstaufnahmeländer verpflichtet werden, die Asylgesuche der Ankömmlinge an der EU-Aussengrenze zu prüfen. Je nach Migrationsdruck sollen Mitgliedstaaten von der EU zur Aufnahme von mindestens 50 Prozent der in der Quote geforderten Asylanten gezwungen werden können. Bei einer „Migrationskrise“ wie in den Jahren 2015 und 2016 soll die EU sogar bestimmen können, welche Länder wie viele Flüchtlinge aufnehmen müssen.
Um diesen neuen Migrations- und Asylpakt zu verhindern, hat die Plattform PatriotPetition.org eine Petition gestartet. Wie schon beim UN-Migrationspakt geht es beim neuen EU-Pakt darum, den Nationalstaaten die Kontrolle über die Einwanderung zu entziehen und sie an überstaatliche Stellen zu verlagern. Auch die Schweiz ist als assoziiertes Mitglied des Schengen-Dublin-Raumes direkt von den EU-Plänen betroffen.
Die Stufen im Einzelnen:
Szenario 1: Im „Normalfall“ sollen die Mitgliedsstaaten – gemäss „Empfehlungen“ der EU – freiwillig die Erstaufnahmeländer entlasten. Dies kann entweder durch die Aufnahme von Asylanten, die Bereitstellung von Finanzmitteln, die Beteiligung an Grenzschutzmissionen oder Mithilfe bei Abschiebungen (sogenannte „Abschiebe-Patenschaften“) erfolgen.
Szenario 2: Steigt der Migrationsdruck, soll ein Mix aus Freiwilligkeit und Verpflichtung greifen. Entweder die Mitgliedsstaaten erfüllen freiwillig durch Bereitstellung von Asylplätzen, Finanzhilfen oder Abschiebe-Patenschaften 70 Prozent der von der EU vorgegebenen Quote, oder sie werden von der EU zur Aufnahme von mindestens 50 Prozent der in der Quote geforderten Asylanten gezwungen.
Szenario 3: Bei einer „Migrationskrise“ wie in den Jahren 2015 und 2016 soll die EU bestimmen können, welche Länder wie viele Flüchtlinge aufnehmen müssen. Weigert sich ein Mitgliedsland, kann es alternativ dabei helfen, illegale Migranten abzuschieben. In diesem Fall ist es aber nicht mehr möglich, statt Asylplätzen einfach Finanzmittel bereitzustellen oder sich am Grenzschutz zu beteiligen. Sollte ein Mitgliedsland es nicht innerhalb von acht Monaten schaffen, die Abschiebungen in geplanter Höhe durchzusetzen, muss es zum Ausgleich, in entsprechender Zahl Asylanten aufnehmen.
Mehr Informationen zum Migrationspakt und Unterschrift unter: https://www.patriotpetition.org/2020/09/12/neuen-migrations-und-asyl-pakt-der-eu-stoppen-nationale-souveraenitaet-in-einwanderungsfragen-verteidigen/