Sollen Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas grundsätzlich in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern tätig sein dürfen? Diese Frage beschäftigt kantonale Regierungen und Parlamente. Eine kurze Debatte am 14. September 2020 im Zürcher Kantonsrat zeigt die grundsätzlichen Denkrichtungen. Das Nachrichtenmagazin hat diese in einem Artikel vom 6. Oktober 2020 aufgegriffen.

Sich jederzeit und ohne Rücksicht auf das Umfeld das Leben nehmen zu dürfen und zu können, gelte demnach für immer mehr Politiker als ein Menschenrecht, so das Fazit des Beitrages zur Debatte des Kantonsrates. Demnach sollen öffentliche Gelder nur noch in solche Alters- und Pflegeheime fliessen, welche den freien Zugang zum Suizid gewährleisten, wenn es nach der Mehrheit des Rates gehen würde.

Argumentiert wurde mit dem Begriff „Würde“. Dass ein assistierter Suizid aber kein Sterben in Würde ist, betonte beispielsweise der EVP-Sprecher Mark Anthony Wisskirchen. Vielmehr müssten Solidarität und Fürsorge die Schlüsselwörter sein. Mit der Selbstbestimmung als ultimativem Recht gingen das Wohl der Gesellschaft und der betroffenen Menschen im Umfeld eines Sterbewilligen verloren. Jetzt muss sich eine Kommission weiter um die Vorlage kümmern.

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