Im November hat nun auch bei unseren österreichischen Nachbarn der Verfassungsgerichtshof darüber zu entscheiden, ob künftig sterbenskranke oder unerträglich Leidende auf eigenen Wunsch getötet werden dürfen. Viele andere Länder haben dieser so genannten „aktiven Sterbehilfe“ schon Tür und Tor geöffnet. Es darf sogar dafür geworben werden, es hat sich ein lukrativer Kommerz mit dem Todesschmerz aufgetan.
Von Heinz Gstrein
Zwar treten dem noch emotionelle Vorbehalte entgegen. Allerdings nur mehr bei jenen, die sich noch an die „Euthanasie“ von geisteskranken und unheilbaren Menschen im Nationalsozialismus oder gar die Massenvernichtung ganzer Volksgruppen wie Juden und Roma erinnern können. Die Befürworter des „Tötens auf Bestellung“ stellen dem allerdings entgegen, dass die seinerzeitige Euthanasie ihren Opfern aufgezwungen wurde und nicht freiwillig erfolgt ist. Aber wo liegt die Möglichkeit zu wirklich freier Entscheidung bei Menschen, die vor Weh und Pein kaum mehr einen klaren Gedanken fassen können? Darin liegt die grosse Gefahr des Missbrauchs und Erschleichens angeblicher Freiwilligkeit. Dem wehrt nur die Einsicht, dass es weder ein für die Gesellschaft unwertes noch ein für den Einzelnen nicht mehr lebenswertes Leben gibt. Leben ist dazu berufen, sich nicht selbst zu verneinen.
Die Verteidiger der aktiven Sterbehilfe weisen darauf hin, dass diese in der Antike, bei Griechen und Römern schon gang und gäbe gewesen sei: Wer nicht mehr leben wollte oder zu können glaubte, liess sich ein warmes Bad bereiten und von einem Arzt die Pulsadern öffnen. Das galt allerdings nur für eine dekadente Spätzeit, als es genauso üblich wurde, sich nach dem Essen mit einer Pfauenfeder zum Brechen zu reizen, um mit geleertem Magen weiter zu schlemmen. Auf der Höhe des Altertums waren vielmehr alle Ärzte durch den Eid des Hippokrates verpflichtet, keine Sterbehilfe zu leisten.
Die christliche Absage an jede eigene Verkürzung der von Gott bemessenen Lebenszeit bereitete den jungen germanischen und slawischen Völkern des Mittelalters keine Schwierigkeit, da bei ihnen ein mannhafter Tod – sei es am Schlachtfeld oder Sterbebett – als eine der höchsten Tugenden galt. Dasselbe wurde in der Neuzeit von so gut wie allen aussereuropäischen Völkern bekannt. Es ist noch gar nicht so lang her, dass bei unserer Jugend die Karl-May-Geschichten vom klaglosen Sterben der Indianer am Marterpfahl Bewunderung fanden.
Dann erst ist die Welle falschen, angeblich humanen Mitleids (welche anstelle des Mitleidens, wie es uns Jesus Christus lehrte) über unsere neue Welt hereingebrochen. Wenn wir uns nun aber Christen oder christliches Abendland nennen, dürfen wir nicht vergessen, dass Jesus die Welt nicht wesentlich durch Lehren und Wundertaten, sondern mit seinem Leiden und Kreuzestod erlöst hat. Zur Teilnahme an diesem Erlösungswerk werden wir immer wieder im Leben leidend durch Krankheiten, Misserfolge, Ungerechtigkeit und Gewalt aufgerufen. Der Tod – oder wie es in alten Gebetstexten richtig heisst, das „Absterben“ – ist die letzte, oft bittere Gelegenheit, dies zu vollenden. Es geht dabei also neben der persönlichen „ewigen Seligkeit“ noch um viel mehr. Soll diese letzte Chance eines vorher manchmal nicht gelungenen Lebens wirklich geraubt werden?
Zum Thema läuft in Österreich gerade eine Petition. in Österreich ist die Euthanasie bzw. „aktive Sterbehilfe“ verboten. Noch – denn vor dem Verfassungsgerichtshof wollen vier Kläger deren Legalisierung erstreiten. Die Petition fordert Bundeskanzler Sebastian Kurz auf, das Verbot der Euthanasie in der Bundesverfassung zu verankern. Wer ein Zeichen für das Leben setzen will, hier geht es zur Petition und Unterschrift: www.patriotpetition.org/2020/10/16/ja-zum-leben-nein-zur-legalisierung-der-euthanasie/