Die „Coalition pour la defense de la Famille“ mobilisiert mit einer Petition gegen den Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention. Sie erachtet diese für familiengefährdend und nicht zielführend. Die Petition wird von zahlreichen Familienorganisationen unterstützt.
Die Mitglieder der „Koalition zur Verteidigung der Familie“ halten den Plan der Europäischen Union, die Istanbul-Konvention zu verabschieden, für fehlgeleitet. Das umstrittene Dokument enthält ihrer Einschätzung nach keine tatsächlich effektiven Instrumente zur Bekämpfung von familiärer Gewalt. Hingegen würde es zahlreiche, bedenkliche Vorschriften einführen, an die sich alle Mitgliedstaaten halten müssten, wenn die Konvention von der EU unterzeichnet würde. Indem die Konvention die Unterschiede zwischen Mann und Frau als grundlegende Ursache von Gewalt bezeichne, so die Petitionäre, untergrabe sie Ehe und Familie und ignoriere gleichzeitig die objektiven Ursachen dieses Phänomens wie Alkohol- und Drogensucht.
„Der in der Konvention dargelegte ideologische Rahmen zur Bekämpfung von ‚geschlechtsspezifischer Gewaltʻ ist völlig fehlgeleitet und wirkungslos“, schreiben die Initianten auf ihrer Webseite. Nachweislich sei es sehr häufig die Familie, welche ihre Glieder vor Gewalt schützt. Familie sei ist keine Brutstätte für dysfunktionale Phänomene, wie die Istanbuler Konvention dies behaupte. Hingegen ziele die Konvention darauf ab, Kindern ideologischen Inhalte aufzuzwingen, indem sie die Einführung verpflichtender Kurse über nichtstereotype Geschlechterrollen in allen Bildungsebenen fordere. Schulen sollen gezwungen werden, die Schüler davon zu überzeugen, dass es viele verschiedene Geschlechter gebe und dass sie ihre „Geschlechtsidentität“ wählen könnten – und zwar ganz ohne Einwilligung ihrer Eltern. Die Konvention untergrabe dadurch das Grundrecht von Eltern, ihre Kinder nach eigenen Überzeugungen zu erziehen.
Die Tendenz, Elternrechte zu beschneiden und sie stattdessen an minderjährige Kinder zu übertragen, kann auch in der Schweiz festgestellt werden (in der Schweiz ist die Konvention bereits am 1. April 2018 in Kraft getreten). In ihrem Vortrag „Wie viel Familie darf es sein“, erläutert Regula Lehmann, Leiterin Ehe- und Familienprojekte Zukunft CH, was seit einigen Jahren beobachtet und im Rahmen ihrer Elternberatung erlebt. Zum einen fällt der Familienexpertin auf, dass es an vielen Schulen und sozialen Institutionen starke Vorbehalte gegen christliche Eltern gibt: „Verschiedene Pädagogen und Sozialarbeiter erzählen mir, dass sie feststellen, dass die Skepsis ihrer Vorgesetzten und Arbeitskollegen gegenüber christlichen/konservativen Eltern sehr hoch ist, während anderen Weltanschauungen und Religionen viel Wohlwollen und Toleranz entgegengebracht wird.“
Auch die Schweizer Politik sägt laut Lehmann zunehmend am wichtigen Fundament „Elternrechte“: In der Herbstsession 2020 sprach der Nationalrat sich dafür aus, dass Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern einen amtlichen Geschlechtswechsel vornehmen lassen können. Will sich ein 14-jähriges Mädchen Verhütungsmittel verschreiben oder eine Abtreibung vornehmen lassen, kann es dies gegen den Willen der Eltern oder sogar – mit der Unterstützung von Beratungsstellen – hinter dem Rücken der Eltern tun. Die Vereinigung APAC begründet dies auf ihrer Informationsseite mit dem Recht des Kindes auf sexuelle Selbstbestimmung. Während jeder Handyvertrag eine elterliche Unterschrift erfordert, dürfen Entscheidungen mit schwerwiegenden Konsequenzen also ohne Zustimmung der beiden Menschen gefällt werden, die ihr Kind lieben und die zudem bis zum Abschluss der Erstausbildung zahlungspflichtig sind.
Erziehung zu verstaatlichen ist keine neue Idee. Europa hat damit, beispielsweise unter marxistischer Herrschaft, bereits Erfahrungen gesammelt. Aus dieser Perspektive heraus dürfte die Petition gegen den EU-Beitritt zur Istanbul-Konvention auch im Nicht-EU-Land Schweiz auf Interesse stossen.
Mehr Informationen zur Petition und unterschreiben unter: stopgenderconvention.org
Flyer zum Vortrag von Regula Lehnmann „Wie viel Familie darf es sein“ und Buchung unter: www.zukunft-ch.ch