Am heutigen Dienstag, 1. Dezember 2020, steht die „Ehe für alle“ ein weiteres Mal auf der Traktandenliste des Ständerats. Während der Nationalrat das Geschäft bereits in der Herbstsession verabschiedet hatte, entschied sich der Ständerat gegen einen Schnellschuss. Es gibt juristisch begründeten Widerspruch dagegen, eine Eheöffnung auf Gesetzesebene zu verabschieden.
Die NZZ veröffentlichte am Samstag, 28. November 2020 ein entsprechendes Gutachten sowie ein Interview mit der Juristin Isabelle Häner. Darin führt die Juristin aus, weshalb die Einführung der Ehe für alle auf Gesetzesebene aus ihrer Sicht verfassungswidrig wäre. Der historische Wille des Verfassungsgebers ist laut Häner eindeutig: „Wir wissen aus den sogenannten historischen ‚Materialienʻ, dass die Ehe als Institut einzig für heterosexuelle Paare gedacht ist“, erläutert die Juristin gegenüber der Journalistin. Der Bund hätte erst vor fünfzehn Jahren die eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare eingeführt – explizit als Alternative zur Ehe.
Leider setzt sich der Gesetzgeber laut Häner kaum mehr mit der Verfassung auseinander. Die Frage, ob ein neues Gesetz verfassungskonform sei, werde vernachlässigt, während seitenlang erörtert werde, ob ein Gesetz mit internationalem Recht vereinbar sei. Häner sieht den Zeitpunkt gekommen, Stopp zu sagen. Eine Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren sieht sie im gegenwärtigen Recht nicht. Der Verfassungsgeber habe sich klar für die heutige Lösung entschieden. „Rechtlich gesehen liegt keine Diskriminierung vor“, bekräftigt die Juristin ihre Sicht. Gegen eine Eheöffnung durch Verfassungsänderung hätte sie persönlich nichts einzuwenden. „Stimmen wir doch einfach ab!“