Der Grosse Rat des Kantons Genf gab am 5. März 2021 bekannt, dass er Therapien, welche darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines Menschen zu ändern, verbieten will. Nachdem ein ähnlicher Vorstoss im September 2019 vom Bundesrat mit der Begründung, es gebe keinen Handlungsbedarf, gescheitert ist, soll die Beschneidung der Therapiefreiheit nun offenbar über die Kantone eingeführt werden.
Zur Ausarbeitung von entsprechenden Rechtsvorschriften soll eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen werden. Der Genfer Vorstoss wird von 36 Abgeordneten der Linken und der Zentrumspartei unterstützt. In der Vorlage wird kein Unterschied zwischen Erwachsenen und Minderjährigen gemacht und die Motion betrifft nicht den Kanton Genf allein – das Verbot soll auf die ganze Schweiz ausgeweitet werden. Der Vorstoss wirft Fragen auf, weil er die Freiheit der Person, die therapeutische Begleitung sucht, beschneidet und das Prinzip, dass der Klient das Therapieziel vorgibt, aufhebt. Therapeuten sollen dafür bestraft werden, dass sie Menschen dabei unterstützen, ein selbstgewähltes Ziel zu verfolgen. Während in der Schweiz bereits an Minderjährigen hormonelle und chirurgische Geschlechtsumwandlungen vorgenommen werden, soll gleichzeitig das Menschenrecht auf Selbstbestimmung im Bereich der Gesprächstherapie massiv eingeschränkt werden. Die Genfer Regierung hat nun sechs Monate Zeit, sich mit der Motion auseinanderzusetzen.