Rund 31 Prozent alle Flüchtlinge, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags in Deutschland klagten, hatten im Jahr 2020 vor Gericht Erfolg. Dies berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ am 13. April 2021 unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach wurden 21‘224 von 68‘061 überprüften Bescheide des deutschen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugunsten der Flüchtlinge korrigiert.
Damit ist die Quote der Entscheidungen, die nach einer gerichtlichen Überprüfung aufgehoben wurden, wieder angestiegen. Im Jahr 2019 lag diese bei 26,4 Prozent. In Deutschland wird gegen fast drei Viertel aller abgelehnten Asyl-Bescheide des BAMF geklagt.