Das BAG verstärkt sein Impfprogramm. Sogar zehnjährige Kinder sollen gemäss BAG, sofern urteilsfähig, gegen den Willen der Eltern geimpft werden können.

Von Ralph Studer

Wie die NZZ berichtete, hat Pfizer/Biontech bei der Schweizer Zulassungsbehörde Swissmedic bereits die Zulassung seines Impfstoffs für 12- bis 15-Jährige beantragt. Der Präsident der eidgenössischen Kommission für Impffragen, Christoph Berger, hält eine baldige Genehmigung für denkbar. Er hofft, dass nach den Sommerferien mit dem Impfen von 12- bis 15-Jährigen begonnen werden kann. (1) Die Swissmedic will sich zwar nicht auf einen Zulassungszeitpunkt festlegen, (2) jedoch ist aufgrund des bisherigen Verhaltens der Swissmedic davon auszugehen, dass diese Zulassung zeitnah erfolgen wird.

Doch das Impfziel geht noch weiter. Nicht nur 12- bis 15-Jährige, sondern bereits Zehnjährige sollen möglichst zeitnah geimpft werden können. Setzt sich diese Sichtweise durch, wäre die Impfung eines Zehnjährigen ohne Zustimmung bzw. sogar gegen den Willen der Eltern erlaubt, sofern die Kinder urteilsfähig sind. Dies geht aus einem aktuellen Schreiben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) vom 5. Mai 2021 hervor, das an diverse Verbände gerichtet ist. (3) Darin steht: „Damit ein Kind oder ein Jugendlicher in Bezug auf die Impfung als urteilsfähig gilt, muss dieses oder dieser die Tragweite des Eingriffs für seinen Körper abschätzen können. Allgemein gilt, dass die Fähigkeit der Einschätzung der Tragweite je nach Bedeutung und Intensität des Eingriffs variiert.“ Und weiter heisst es: „Als Regel wird davon ausgegangen, dass eine echte Zustimmung bis zehn Jahre unmöglich erscheint. Zwischen 10–15 Jahren kann eine Urteilsfähigkeit nach und nach zugestanden werden und ab 15 Jahren kann die Urteilsfähigkeit vermutet werden, wobei zu prüfen ist, ob dieser Vermutung nichts entgegensteht. Folglich ergibt sich daraus: Erst wenn ein Kind oder ein Jugendlicher urteilsunfähig ist, haben die Inhaber der elterlichen Gewalt die Zustimmung zur Impfung zu geben.“

Unterstützung erhält das BAG von Berger, der eine Impfung mit dem „Schutz“ der Kinder und Jugendlichen befürwortet und dass diesen wieder mehr Austausch und Aktivitäten eingeräumt werden können. „Diese Altersgruppen sind von den Einschränkungen enorm betroffen“, so Berger. Die psychischen, sozialen und beruflichen Probleme dieser Altersgruppen würden rasch zunehmen: „Wer heute einen Termin bei einem Kinder- und Jugendpsychiater sucht, findet keinen.“ (4)

Diese vom BAG und vom Präsidenten der eidgenössischen Kommission für Impfragen vertretene Sichtweise mutet aus diversen Gründen sonderbar an. Es gibt bis heute keine wissenschaftlichen Belege, dass Kinder und Jugendliche Treiber von Corona sind. Ebenfalls liegen keine wissenschaftlichen Belege vor, dass sich bei Kindern und Jugendlichen schwere Krankheitsverläufe ereignen. Zudem bemängeln Kritiker seit langem, dass diese neuartigen Impfstoffe genbasierte Impfstoffe seien (5), welche für den menschlichen Gebrauch bis anhin noch nie eine Zulassung erhalten haben und somit wesentliche Kenntnisse über Erfahrungswerte, über Langzeitfolgen, über entsprechende Nebenwirkungen und die Reaktion des Immunsystems usw. fehlen. Eine seriöse Risikobewertung dieser aktuell zugelassenen Impfstoffe ist somit nicht möglich. (6) (7) Trotz dieser fehlenden Erfahrungen und dieses mangelnden Wissens sollen nun auch Kinder und Jugendliche „durchgeimpft“ werden.

Es besteht aufgrund heutiger Erkenntnisse keine Notwendigkeit bei der jungen Generation Impfungen durchzuführen. Vielmehr sollen Kinder und Jugendliche einem bis anhin nicht kalkulierbaren Risiko in Bezug auf Neben- und Langzeitfolgen der Impfung ausgesetzt werden. Statt eine Impfung für Kinder und Jugendliche ins Auge zu fassen, wäre es angebracht, die Sinnhaftigkeit und Verhältnismässigkeit der Massnahmen für Kinder und Jugendliche kritisch zu hinterfragen und über eine Lockerung bzw. Aufhebung zu diskutieren.

Fehlende Urteilsfähigkeit bei zehnjährigen Kindern

Abgesehen davon, dass eine Impfung bei Kindern und Jugendlichen aus den oben erwähnten Gründen nicht angezeigt ist, ist die vom BAG aufgeworfene Urteilsfähigkeit noch näher zu betrachten. Allgemein bezeichnet man eine Person als urteilsfähig, wenn sie in der Lage ist, eine Situation zu beurteilen, vernünftige Schlüsse zu ziehen und entsprechend zu handeln. (8) In Betracht zu ziehen, die Urteilsfähigkeit bei Kindern im Alter von zehn Jahren bei einer Impfung, insbesondere bei einem neuartigen Impfstoff ohne ausreichende Erfahrungswerte über Langzeitfolgen und Nebenfolgen, zu bejahen, entbehrt jeglicher Kenntnis des kindlichen Entwicklungsstadiums. Jeder, der mit Kindern in diesem Alter zu tun hat, weiss, dass eine solche Fragestellung ein Kind in dieser Lebensphase komplett überfordert bzw. das Kind solche Fragen und Folgen überhaupt nicht überblicken kann geschweige denn über die Fähigkeit einer Nutzen-Risiko-Abwägung verfügt.

Gravierender Eingriff in die Elternrechte

Sollte sich die Sichtweise des BAG durchsetzen und die Urteilsfähigkeit bei zehnjährigen Kindern bejaht werden, könnten sich diese Kinder nicht nur gegen den Willen der Eltern impfen lassen, sondern die Eltern hätten auch keinerlei Recht, sich beim impfenden Arzt zu informieren, ob ihr Kind geimpft wurde. Der Arzt ist an seine ärztliche Schweigepflicht gebunden. (9)

Das Vorgehen, welches das BAG hier vorschlägt, passt zu vorangegangenen Entscheidungen und Vorgehensweisen. So können inzwischen z.B. unter 14-Jährige hinter dem Rücken ihrer Eltern beim Arzt Verhütungsmittel holen oder eine Abtreibung durchführen lassen. Auf der einen Seite werden also Kinder immer früher dem Einfluss ihrer Eltern entzogen, andererseits müssen Eltern jede Prüfungsnote und jeden Handyvertrag unterschreiben und bis zum Abschluss einer Erstausbildung finanziell für ihre Kinder aufkommen. Zu hoffen ist, dass Eltern sowie weitere vernünftige Bürger und Politiker dem BAG hier eine entschiedene Abfuhr erteilen. Mütter und Väter auf finanzielle Zahlungen und Haftungen für ihre Kinder degradiert werden, sondern auch mitreden können, wenn es um derart gewichtige Entscheidungen geht. Alles andere wäre nicht nur unverhältnismässig, sondern ein Verstoss gegen grundlegende Elternrechte und ein unangemessener Übergriff in den familiären Privatbereich.


(1) Vgl. NZZ-Artikel «Nach den Sommerferien sollen auch unter 16-Jährige geimpft werden» vom 15.5.2021.
(2) Vgl. NZZ vom 15.5.2021 ebd.
(3) Vgl. Coronavirus: BAG lässt Kinder ab 10 über Impfung entscheiden (abgerufen am 27.5.2021).
(4) Vgl. NZZ vom 15.5.2021 ebd.
(5) Die in der EU bisher zugelassenen Corona-Impfstoffe von Astra-Zeneca, BioNTech/Pfizer und AstraZeneca sind alle genbasierte Impfstoffe.
(6) Vgl. Aray G. Clemens, Corona Impfstoffe – Rettung oder Risiko?, S. 67 ff.; Hockertz Stefan, Gefährliches Menschenexperiment, in: Weltwoche Nr. 51.20.; Reiss/Bhakdi, Corona unmasked, S. 128 ff.
(7) Die vorliegenden Corona-Impfstoffe wurden nicht ausreichend präklinischen Tests unterzogen, weshalb die FDA und die EU die Zulassung der genbasierten Impfstoffe im Prinzip nur als Notzulassung deklariert hat (vgl. Reiss/Bhakdi, Corona unmasked, S. 129f.).
(8) Vgl. hierzu auch den NZZ-Artikel „Bald ist Pfizer/Biontech ab 12 Jahren zugelassen – doch ob Kinder geimpft werden, dürfen impfskeptische Eltern meistens nicht entscheiden“ vom 18. Mai 2021.
(9) Vgl. NZZ-Artikel ebd.