Am 23. Juni unternimmt man im Europaparlament einen weiteren Versuch, das Töten Ungeborener als Menschenrecht zu verankern. Es soll über den Matić-Bericht abgestimmt werden. Schon 2013 wurde mit dem Estrella-Bericht versucht, Druck auf die Staaten auszuüben, die nicht auf Abtreibungslinie sind, zeigt der Newsletter von „Z wie Zukunft“ vom 15. Juni 2021 auf.

Besonders zu beachten sei das Wording: Bei der vorgeburtlichen Tötung gehe es um „reproduktive Gesundheit“. „Wer soll schon etwas gegen Gesundheit haben?“, wird als rhetorische Frage im Newsletter aufgeworfen.

Bei Estrella wurde die Forderung auf das umfassende Recht auf Abtreibung noch abgelehnt, weil sich die Kritiker auf die Kinderrechtskonvention beriefen, die Kinder sowohl vor als auch nach der Geburt schützt, nach der jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an, ein schützenwerter menschlicher Embryo sei. Ausserdem liege diese Gesetzgebung im Bereich religiöser und ethischer Fragen, die ausschliesslich in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten falle und nicht in die der EU.

Der kroatische Sozialist Predrag Matić startet nun jedoch mit grossem Druck einen weiteren Anlauf, um genau dafür die Kompetenz der EU auszuweiten. Diesmal wird der Fall über das Thema Antidiskriminierung aufgerollt, wofür die EU sehr wohl zuständig ist. Es geht um die Beseitigung „geschlechtsspezifischer Gewalt“, die von Lebensrechtsbewegung ausginge, weil sie mit ihrem Einsatz für das Leben ungeborener Kinder Druck auf Eltern ausüben, die dieses Kind „beseitigen“ möchten.

Worum geht es genau?
• Recht der freien Definition der eigenen Sexualität, Geschlechtsidentität
• freie Auswahl der Sexualpartner
• Recht der freien Entscheidung, ob, wann und mit welchen Mitteln jemand ein Kind bekommen will.
• die gesamte Bandbreite reproduktionsmedizinischer Möglichkeiten von In-vitro-Fertilisationen, Ei- und Samenzellspende sowie Leihmutterschaft
• ausdrücklich ein Recht auf „sichere und legale Abtreibungsdienste“.

Die so definierten Rechte werden als Menschenrechte deklariert. Das Recht des Kindes auf seine biologischen Eltern sowie sein Recht auf Leben finden darin jedoch keinen Platz.

Diesmal wird nicht nur gefordert, dass die EU-Mitgliedsstaaten überall für einen ungehinderten Zugang zu Abtreibungen sorgen. Neben staatlicher Finanzierung heisst das u.a.: Lebensrechtsorganisationen müssten folglich ihre Arbeit einstellen, Ärzte, die sich aus Gewissensgründen eine Abtreibung verweigern, würden suspendiert und bzw. strafrechtlich verfolgt werden. Und es wird gefordert, dass in allen Mitgliedsstaaten Sexualerziehung bereits in der Grundschule nach den Vorgaben der WHO verpflichtend wird. Mit der Forderung nach Durchsetzung sogenannter „sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte“, die in aller Regel Abtreibungen mit einschliessen, steht ein klar lebensrechtsfeindliches Ziel im Bericht.

Aber auch diese Entschliessung des EU-Parlaments soll verhindert werden. Der Aufruf ist klar: Möglichst viele Menschen sollen aktiv werden und die jeweiligen Europaabgeordneten des Landes zu kontaktieren und aufzufordern, gegen den Matić-Bericht zu stimmen.

Weitere Infos und eine Liste der deutschen EU-Abgeordneten:
www.alfa-ev.de/jetzt-gegen-den-matic-bericht-protestieren

Der Matic-Bericht in Deutsch:
www.alfa-ev.de

Petition „Abtreibung ist kein Menschenrecht“: www.citizengo.org