Für die Drittbetreuung jedes Kindes, welches das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, soweit dies Kosten in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen, sollen von den Einkünften bis zu 25’000 Franken abgezogen werden. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Das Parlament soll daher zu seiner ursprünglichen Intention zurückkehren, so dass die effektiven familienexternen Betreuungskosten (bis zu 25’000 Franken pro Kind und pro Jahr) von den direkten Bundessteuern abgezogen werden können. Dabei soll verhindert werden, dass noch zusätzlich der allgemeine Kinderabzug von 6500 Franken auf 10’000 Franken erhöht wird. Eingereicht wurde die Initiative von FDP-Nationalrätin Christa Markwalder. Sie wird derzeit in der grossen Kammer, dem Nationalrat, behandelt.
Die Initiative unterstreicht, dass man gewillt ist, bei Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für das Kind aufzukommen, aber nicht dann, wenn es nur um das Kind selbst geht. Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und wichtige Erziehungsarbeit leisten, werden bei diesem Modell, das die Initiative vorantreibt, klar benachteiligt. Der Fokus liegt einmal mehr auf der externen Kinderbetreuung und die Honoration der Eltern, vielfach der Mütter, bleibt aus, obwohl sie einen wesentlichen Teil zur Stärkung und zum Erhalt der Gesellschaft leisten.