Die Ehe schafft die beste und sicherste Basis, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Kinder wünschen sich, mit einer liebenden Mutter und einem liebenden Vater zusammenzuleben. Darum ist die Öffnung der Ehe für alle mit dem Kindeswohl nicht vereinbar.
Heinz Kyburz, Stiftungsrat Zukunft CH
Natürlich können verschiedene Umstände dazu führen, dass Kinder in einer Familie aufwachsen, die nicht dem Ideal entspricht. Das Leben bringt viele Herausforderungen mit sich, welche Ideale zerstören. Es ist jedoch falsch, wenn der Staat das Institut der Ehe durch deren Öffnung schwächt und gleichgeschlechtlichen Paaren über den Weg der Adoption oder Samenspende zu Kindern verhilft. Denn dadurch werden die Grundbedürfnisse der Kinder ausser Acht gelassen. Die seit einigen Jahren mögliche eingetragene Partnerschaft deckt die wesentlichen Anliegen gleichgeschlechtlicher Paare mit Ausnahme von Kindern ab. Das ist so gewollt und entspricht daher geltendem Recht.
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat in einem Urteil im Juli 2021 entschieden, dass die Staaten frei darüber befinden können, ob sie die Ehe für Homosexuelle öffnen wollen oder nicht. Somit gibt es kein Menschenrecht auf eine gleichgeschlechtliche Ehe. Die vor gut 20 Jahren total revidierte Bundesverfassung versteht unter einer Ehe ausschliesslich eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau. Das Bundesgericht hat das mehrmals bestätigt. Die Verwendung des Begriffs „Ehe‟ für alle ist somit eine unzulässige Aneignung eines etablierten Begriffs für eine Verbindung, die definitionsgemäss der Ehe nicht entspricht. Mit der Änderung des Zivilrechts ohne Verfassungsänderung hat die Parlamentsmehrheit nicht nur Birnen und Äpfel durcheinander gebracht, sondern die Haltung eingenommen, die Birne sei nun auch ein Apfel. Das ist eine Missachtung des geltenden Rechts und insbesondere der Bundesverfassung.