Die Islamische Republik Iran hat kürzlich die Verwendung von weiblichen Bildern oder Schauspielern in allen Arten von Werbespots und Anzeigen verboten. Gemäss des persischsprachigen Fernsehsenders Iran International mit Hauptsitz in London vom 5. Juli 2022 folge die Ankündigung des Verbots auf ein umstrittenes Video einer Eiscreme-Werbung, in der die Nahaufnahme einer iranischen Frau verwendet wurden, die genüsslich in das mit Schokolade überzogene Dessert beisst.
Die ganze Kontroverse findet vor dem Hintergrund einer hitzigen Debatte über die Durchsetzung der islamischen Kleiderordnung in der Öffentlichkeit statt. Das Regime verstärkt seinen Druck auf Gegner der Verschleierungspflicht, die Gewaltanwendung gegen diese hat zugenommen. In diesem Zusammenhang kündigte der stellvertretende Staatsanwalt der Provinz Khorasan Razavi im Nordosten des Iran, Muhammad Hussein Andalib, an, dass Sicherheitskräfte in der Öffentlichkeit von nun an die Kultur des „Gebots des Guten und des Verbots des Bösen“ (nach der Scharia, der islamischen Rechtsordnung) in der Gesellschaft verbreiten und danach streben könnten, „diese Pflicht umzusetzen“.
Andalibs Äusserungen scheinen in den Rahmen des zunehmenden Drucks des iranischen Regimes auf Frauen zu fallen, die sich der Verschleierungspflicht widersetzen. Zudem berichtete die iranische Tageszeitung Hamschahri vom 22. Juli 2022 über Aussagen des Zentralbankchefs Ali Saleh Abadi bezüglich Kleidungsvorschriften. Dieser kündigte an, künftig Frauen mit schlecht sitzendem Kopftuch nicht mehr bedienen zu wollen.
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