„Gebärmutter zu vermieten. Suche: Paar mit Kinderwunsch. Biete: Neun Monate Unterkunft für einen Embryo bzw. Fetus mit Vollpension. Warmmiete gesamt 12’000 CHF.“ So könnte die Anzeige einer Leihmutter aussehen. Aktuell ist Leihmutterschaft in Europa grösstenteils noch verboten. Und dies sollte auch so bleiben – zum Wohl von Mutter und Kind.
Von Ursula Baumgartner
Bei der Leihmutterschaft trägt eine Frau ein meist genetisch nicht mir ihr verwandtes Kind aus und übergibt es nach der Geburt den Bestelleltern. Diese sind selbst nicht in der Lage, ein eigenes Kind zu bekommen, sei es, weil ein Partner unfruchtbar ist, sei es, weil es sich um eine homosexuelle Beziehung handelt. Was auf den ersten Blick altruistisch scheint, weil es verzweifelten Paaren ihren Wunsch erfüllt, ist in Wahrheit ein höchst problematischer Handel – auf Kosten der Kinder und Leihmütter.
Die Würde der Frau – unantastbar?
Kann man eine Mutter ausleihen? Noch vor ein paar Jahrzehnten wäre diese Frage undenkbar gewesen. Oft aus finanzieller Not heraus lassen sich heute jedoch unzählige Frauen zum Brutkasten degradieren, der zwar seine körperlichen Funktionen zur Verfügung stellen, aber auf keinen Fall eine emotionale Bindung zu dem Kind aufbauen darf, das unter ihrem Herzen heranwächst. Dass dies – ebenso wie die Trennung vom Kind nach der Geburt – die Neigung zu postnataler Depression verstärkt, ist nachvollziehbar.
Der Embryo wird zuvor künstlich im Labor erzeugt. Ei- und Samenzelle können dabei von den Bestelleltern stammen, können aber auch jeweils gespendet worden sein. In diesem Fall hätte das Kind dann bis zu fünf Elternteile. Die Eizellenspende ihrerseits birgt u.U. lebensbedrohliche Gefahren für eine Frau in sich. Da durch hohe Dosen von Hormonen wesentlich mehr Eizellen als sonst zur Reifung gebracht werden sollen, kann es zu einer Überreaktion des Körpers kommen, die als „Hyperovulationssyndrom“ bezeichnet wird und von allgemeinem Unwohlsein über Wasseransammlungen im Bauchraum bis hin zu Schlaganfällen reichen kann. Zudem weist eine Schwangerschaft mit fremder Eizelle ein fünffach erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen auf im Vergleich zu einer spontanen, weiss Susanne Kummer vom österreichischen Institut IMABE (Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik). Die Ethikberaterin machte bei einem Online-Vortrag der Stiftung Zukunft CH vom 25. Oktober 2022 klar: „Laut einer US-Studie aus dem Jahr 2019 kam es bei 30 Prozent der untersuchten Schwangerschaften mit einem genetisch fremden Kind zu Noteinlieferungen auf die Intensivstation, akuten Bluttransfusionen und ungeplanten Gebärmutterentfernungen.“
Die Würde des Kindes – vernachlässigbar?
Auch das Kind wird degradiert zur bestellten Ware, die einer Qualitätskontrolle unterzogen wird. Bereits vor dem Einsetzen in die Leihmutter wird der Embryo auf genetische Krankheiten untersucht. Der Vertrag zwischen Leihmutter und Bestelleltern kann die Verpflichtung zur Abtreibung beinhalten, wenn das Ungeborene eine Behinderung aufweist. So wird die Schwangerschaft vom natürlichen Prozess, der auf eine enge Bindung hin geordnet ist, zum Gegenstand eines vertraglich geregelten Handels.
Sexualität und Fortpflanzung werden mit der Leihmutterschaft bedenklich entkoppelt. Die Grenzen der Biologie werden überschritten und die gesellschaftliche Definition von Familie immer verwaschener: „Familie ist da, wo Personen zusammenleben und gemeinsam den Alltag gestalten“, sagt die TU Dresden. Doch dies übergeht wieder einmal die Tatsache, dass Kinder, die mithilfe einer Ei- oder Samenspende entstanden sind und ihre leiblichen Eltern vielleicht nie kennenlernen werden, oft lebenslang unter Identitätsproblemen leiden. Das Verbot der Leihmutterschaft ist also sowohl mit Blick auf das Kindeswohl als auch auf die Würde der Frau mehr als berechtigt und darf nicht deshalb geändert werden, weil man sich heute ein „Recht auf ein Kind“ einbildet.
Die Stiftung Zukunft CH hat zum Thema Leihmutterschaft und Eizellenspende die Broschüre „Kind auf Bestellung? Fortpflanzungsmedizin zwischen Machbarkeit und Kindeswohl“ erstellt, die über das Bestellformular bezogen werden kann.