National- und Ständerat haben der Verlängerung des Covid-19-Gesetzes im September resp. November 2022 klar zugestimmt. Weil das Parlament das Gesetz für dringlich erklärte, tritt es allerdings nicht erst nach Ablauf der 100-tägigen Referendumsfrist in Kraft, sondern bereits per Januar 2023.
Bereits im April 2022 kündigte der Bundesrat an, dass er einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis 2024 verlängern möchte. In seiner damaligen Medienmitteilung hiess es: „Trotz Stabilisierung der Lage ist davon auszugehen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen mit Sars-CoV-2 kommen wird.“
Durch diese Verlängerung werden dem Bundesrat für weitere 18 Monate – bis zum 30. Juni 2024 – weitgehende Ermächtigungen eingeräumt. Mit diesem Entscheid bleibt u.a. auch die Rechtsgrundlage für das Zertifikat und die zurzeit deaktivierte Swiss-Covid-App bestehen. Der Bundesrat kann somit weiterhin weiträumige und langanhaltende Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 1G) gegenüber der gesamten Bevölkerung erlassen, was rechtsstaatlich bedenklich ist (s. auch Artikel: Covid: Ein Gesetz im Widerspruch zu Rechtsstaat und Demokratie). Zudem hat das Parlament das Gesetz für dringlich erklärt, obwohl mangels Bedrohungslage keine Veranlassung und keine Rechtsgrundlage besteht.