Die Niederlande wollen die aktive Sterbehilfe auf Kleinkinder ausweiten. Diese Regelung betrifft gemäss dem niederländischen Innenministerium Kinder unter zwölf Jahren, „bei denen die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht ausreichen, um ihr Leiden zu lindern“.
Wie das deutsche Ärzteblatt berichtet, folgt die Niederlande damit dem Nachbarland Belgien, das bereits seit 2014 ähnliche Bestimmungen kennt. Eine Zustimmung des Parlaments ist für diese Ausweitung der Sterbehilfe nicht erforderlich. Der Antrag auf Sterbehilfe war bereits bis anhin für Kinder über zwölf Jahren gesetzlich erlaubt. Bei unter 16-Jährigen müssen die Eltern zustimmen.
Für Eugen Brysch, Vorstand bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz, zeigt dies deutlich, dass sich die Gesellschaft zunehmend mit der aktiven Sterbehilfe abfindet. Ein solcher Gewöhnungseffekt stärke nicht die Hilfe und den Beistand für kranke und lebensmüde Menschen. „Vielmehr“, so Brysch, „führt der Einstieg zum organisierten Angebot auf Tötung immer zu einer Ausweitung“.
Dieses aktuelle Beispiel aus den Niederlanden ist kein Einzelfall. Auch in der Schweiz zeigt die gegenwärtige Entwicklung in diese Richtung. Eine weitere Entsolidarisierung der Gesellschaft mit Kranken und Schwachen erhält dadurch zusätzlichen Vorschub. Dem ist Einhalt zu gebieten. Es ist eine der zentralen Aufgaben unserer Gesellschaft, Menschen, die Suizidhilfe in Betracht ziehen, zu unterstützen und sie in ihrem Leid anzunehmen. Fühlt nämlich der krisengeschüttelte Mensch, dass sein Umfeld seine Situation nicht als hoffnungslos ansieht, kann der Betroffene neuen Lebensmut schöpfen. Neue Möglichkeiten und Perspektiven für ein Weiterleben öffnen sich. „So kann“, wie Raimund Klesse, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, festhält, „eine Abrundung und eine Versöhnung mit dem eigenen Leben stattfinden, Beziehungen geklärt werden und eine würdige Verabschiedung gelingen.“