Von Theresa Sövegjarto, IEF

Eine junge Frau mit Down-Syndrom zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), um dort das in Grossbritannien geltende Abtreibungsgesetz zu bekämpfen.

Dass die Abtreibung eines Kindes mit Down-Syndrom in Grossbritannien bis zur Geburt erlaubt ist, findet die 27-jährige Heidi Crowter, die selbst das Down-Syndrom hat, äusserst diskriminierend. Crowter möchte Bewusstsein dafür schaffen, dass man mit einem zusätzlichen Chromosom ein genauso schönes und wertvolles Leben führen kann wie andere. Sie setzt sich seit Jahren für mehr Rechte für Menschen mit Down-Syndrom ein. Seit Anfang 2020 versucht sie, das britische Abtreibungsgesetz Abortion Act 1967 zu bekämpfen, das das Down-Syndrom als schwere Behinderung einstuft, die zu einer Abtreibung bis zur Geburt berechtigt. Nachdem Crowter 2021 mit ihrer Klage bis zum britischen Obersten Gericht vorgedrungen war und dort eine Niederlage einstecken musste, entschied auch das Berufungsgericht nicht zu ihren Gunsten, weil eine ungewollte Schwangerschaft unzumutbarer als der Eingriff in das Leben eines ungeborenen Kindes sei, so dessen Begründung.

EGMR als letzte Chance

Mit der Entscheidung des Berufungsgerichts sind nun alle nationalen Instanzen ausgeschöpft und Crowter steht nur noch der Weg zum EGMR offen. Und diesen möchte sie auch bestreiten, wie sie kürzlich verkündete. Crowter ist dabei nicht allein. Sie wird von Behindertenrechtsgruppen und Pro-Life-Organisationen unterstützt. „Es ist inspirierend zu sehen, dass Heidi mit ihrem bahnbrechenden Fall nun bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg geht. Als Mutter einer 23-jährigen Tochter mit Down-Syndrom sehe ich jeden Tag den einzigartigen Wert, den sie für unsere Familie hat und den positiven Einfluss, den sie auf andere in ihrer Umgebung ausübt“, so etwa Lynn Murray, Sprecherin der Behindertenrechtsorganisation „Don’t Screen Us Out“. Auch Ross Hendry, Geschäftsführer von „CARE“, einer christlichen Wohltätigkeitsorganisation, die sich für das Leben einsetzt, unterstützt Crowter. „Es ist völlig falsch, dass Behinderung ein Grund für eine Abtreibung vor der Geburt ist. Würden wir ein Gesetz akzeptieren, das Abtreibung bis zur Geburt aufgrund von Geschlecht oder Rasse erlaubt? Der gegenwärtige Ansatz vermittelt die Botschaft, dass das Leben von Menschen mit Behinderung weniger wert ist als das von anderen“, so Hendry.

Folgenreiches Urteil

2021 solle es in Grossbritannien über 3.300 behinderungsbedingte Abtreibungen gegeben haben. Das seien um 9 Prozent mehr als noch im Jahr 2020. Auch die Zahl der behinderungsbedingten Spätabtreibungen (ab der 24. Schwangerschaftswoche) seien enorm angestiegen. Waren es 2020 noch 220 Abtreibungen, so seien 2021 274 behinderte Kinder nach der 24. Schwangerschaftswoche abgetrieben worden, was einen Anstieg von 20 Prozent bedeute. Sollte Crowter nun vor dem EGMR siegen, so könnte das neben Grossbritannien auch Auswirkungen auf alle EU-Mitgliedstaaten haben, die dann an die Entscheidung des EGMR gebunden wären. So ist beispielsweise auch in Österreich eine Abtreibung bei Verdacht auf Down-Syndrom beim ungeborenen Kind bis zur Geburt gesetzlich erlaubt. „Ich gehe mit diesem Fall nach Strassburg, weil es eine echte Diskriminierung ist, wenn Menschen mit Behinderung anders behandelt werden“, zeigt sich Crowter zuversichtlich und hofft vor allem, dass ihr Fall andere dazu inspirieren werde, sich für ihre Rechte und ihre Würde einzusetzen. Das IEF wird weiter berichten.

 

Sehen Sie sich passend zu diesem Thema den IEF Talk an, in dem Familie Reinprecht über das Leben mit einem Kind mit Down-Syndrom spricht, von den Freuden, die Philomena ihren Eltern und Geschwistern bereitet, von Unterstützungsangeboten und von gesellschaftlichen und politischen Bereichen, die einer Veränderung bedürfen, um Inklusion zu ermöglichen und Familien Mut zu machen, das “Ja” zum Leben eines jeden Kindes zu sagen.

 

Quelle: Institut für Ehe und Familie (IEF)