Norwegen will geschlechtsverändernde Eingriffe an Minderjährigen nur noch im Forschungskontext erlauben. Im klinischen Bereich sollen solche Behandlungen verboten werden. Ausgelöst wurde diese Kurskorrektur durch einen Bericht des norwegischen Untersuchungsausschusses für das Gesundheitswesen UKOM. Dieser empfiehlt, die Richtlinien zur Behandlung von Geschlechtsinkongruenz zu überarbeiten.

In seinem Bericht vom 9. März 2023 stellt der norwegische Untersuchungsausschuss für das Gesundheitswesen UKOM fest, dass „das forschungsbasierte Wissen über geschlechtsangleichende Behandlungen (hormonelle und chirurgische) unzureichend ist und die langfristigen Auswirkungen kaum bekannt sind.“ Dieser Mangel an evidenzbasiertem Wissen gilt laut UKOM „insbesondere für die Teenagerpopulation, bei der die Stabilität ihrer Geschlechtsinkongruenz ebenfalls nicht bekannt ist.“

Festgestellt wurde in letzter Zeit zudem eine stark steigende Anzahl an Jugendlichen, insbesondere Mädchen, die sich wegen Geschlechtsverunsicherung in Behandlung begeben. Um junge Menschen in einer sehr verletzlichen Lebensphase nicht zu gefährden, hält der UKOM es für unabdingbar, die Wissensbasis über Geschlechtsdysphorie und Geschlechtsinkongruenz zu stärken. Die norwegischen Gesundheitsdienste sollen anschliessend entsprechend dieser Wissensbasis reglementiert werden.

Risiko für Patienten

Der UKOM empfindet die nationalen fachlichen Leitlinien als unzureichend, weil sie keinen angemessenen Standard für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen festlegen. „Wir glauben, dass sie für einige Patienten ein Risiko für die Patientensicherheit darstellen können“ schreibt die Behörde in ihrem Bericht. Es sei wichtig, dass Kinder und Jugendliche während ihrer Entwicklung angemessen und verantwortungsbewusst betreut würden. Das Ministerium für Gesundheit und Pflege beauftragte die norwegische Gesundheitsdirektion deshalb mit der Überarbeitung der Nationalen Berufsleitlinie zu Geschlechtsinkongruenz. Bis diese abgeschlossen ist, sollen keine geschlechtsverändernden Eingriffe bei Minderjährigen mehr durchführt werden.

Und die Schweiz? Bundesrat will nicht handeln

Wie Schweden reagiert Norwegen mit seinem radikalen Kurswechsel auf die zunehmenden Klagen junger Menschen, die ihre Transition bereuen. Die Schweiz hingegen scheint von dieser Entwicklung wenig beeindruckt zu sein. Politische Vorstösse, die gesetzlichen Regulierungen zu verschärfen, um Kinder und Jugendliche vor Fehldiagnosen zu vermeiden, wurden bisher immer abgelehnt.

Am 14. Dezember 2022 stellte EDU-Nationalrat Andreas Gafner dem Bundesrat die Frage: „Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass in der Schweiz die Verabreichung von Pubertätsblockern, Hormonbehandlungen und Geschlechtsamputationen bei Minderjährigen legal sind, obwohl die Eingriffe massiven Schaden auslösen und von Fachkreisen stark kritisiert werden?“ Der Bundesrat antwortete darauf am 15. Februar 2023, er sei sich bewusst, dass Geschlechtsdysphorie – insbesondere bei Minderjährigen – für die Betroffenen und ihr familiäres Umfeld eine grosse Herausforderung darstellen. Es gehöre zur Sorgfaltspflicht der behandelnden Ärzte, eine Diagnose zu bestätigen oder zu verwerfen. Der Bundesrat sieht auch in Bezug auf die Behandlung Minderjähriger keinen Handlungsbedarf, diese Aufteilung der Kompetenzen zu ändern und überlässt die Beurteilung der optimalen Behandlungsstrategien den zuständigen medizinischen Fachgesellschaften.

 

Es wird Zeit, dass der Bundesrat endlich handelt! Zukunft CH hat eine Protestkartenaktion ins Leben gerufen, damit auch in der Schweiz geschlechtsverändernde Eingriffe an Minderjährigen endlich verboten werden. Die Protestkarten können unter 052 268 65 00 oder via Bestellformular bestellt werden. Machen Sie mit und schicken Sie die Protestkarte an Bundesrat Alain Berset!

Mehr zur Aktion unter: Protestkarten-Aktion