Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sorgt in der Schweiz immer wieder für Schlagzeilen. Der „Fall Karl Kranz“ schaffte es dank Journalistin Michèle Binswanger am 21. Oktober 2023 in die Sonntagszeitung. Seit dem unabgesprochenen Wegbleiben der Kindsmutter mit beiden Kindern (das eine damals 5 Jahre alt, das andere 10 Monate alt) vor zehn Jahren kämpft Kranz darum, Zeit mit seinen Kindern verbringen zu dürfen. Die KESB verhindert dies zusammen mit der Kindesmutter bis heute.
Ein Kommentar von Regula Lehmann
„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“, sagt der Volksmund. Im Fall von Karl Kranz trifft dies sowohl auf das Vatersein wie auch auf das Kindsein zu. „Ich habe dich soooo lieb“, steht auf der in der Sonntagszeitung abgedruckten Zeichnung, die Karl Kranz von seinen Kindern erhalten hat. Der KESB scheinen diese kindlichen Liebeserklärungen wenig Eindruck zu machen. Die Kinder wurden nicht angehört, der Kontakt zu ihrem Papi wird ihnen seit einem Jahrzehnt verweigert. Laut Aussagen von Kranz‘ Anwältin haben die zuständigen Mitglieder der KESB Dorneck-Thierstein die Kinder noch gar nie persönlich getroffen. Obwohl kein Strafverfahren gegen Kranz vorliegt, verweigert die Kindesmutter dem Vater mit Unterstützung ihrer Anwältin jegliche Kontaktmöglichkeit. Kranz wurde verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen, im Gegenzug wurde sein Kontakt- und Besuchsrecht nicht unterstützt. Die Geschichte von Karl Kranz steht stellvertretend für die vieler anderer Väter, denen das Vatersein vorenthalten wird. Es ist Zeit, dass diese Geschichten erzählt werden.
Kindesentzug mit Loyalitätskonflikt begründet
Auf die Frage, wie die KESB Dorneck-Thierstein (Kt. SO) ihre Verfügung begründet, erklärt Karl Kranz, es sei ein angeblicher Loyalitätskonflikt ins Feld geführt worden, später mit Abstützung der Behörden auf ein nachweislich parteinehmendes Gefälligkeitsgutachten. Dieses sei jedoch weder objektiv noch neutral, weder transparent noch überprüfbar, beurteilte die anerkannte Rechtspsychologin, Dr. Vera Kling 2017. „Das fragliche Gutachten gab den Handlungsplan vor, wie mein Kontaktrecht zu den Kindern bis zu quartalsweisen „Erinnerungskontakten“ reduziert werden konnte“, so Kranz. „Das Gutachten wurde letztlich vom Bundesgericht geschützt. Seit der Kinderanhörung im Jahr 2020 habe ich ein gerichtsübliches Besuchsrecht, sehe aber die Kinder wieder nicht, weil sich die Kindsmutter nicht daran hält und die KESB – trotz Gefährdungsmeldungen der Polizei – wie die Staatsanwaltschaft untätig bleibt.“
Kinder nicht als Waffe missbrauchen
Geht es um Scheidung oder Trennung, höre ich häufig Klagen über Väter, die Unterhaltszahlungen verweigern und sich nicht um ihren Nachwuchs kümmern. Dies trifft leider allzu oft auch zu und wird zu Recht beklagt. Deutlich unbekannter ist hingegen die Situation von Männern, die zuverlässig Alimente bezahlen und sich liebend gerne mehr um ihre Kinder kümmern würden – wenn ihnen dies denn zugestanden würde. Trauriger Fakt ist, dass nicht wenige Frauen im Krieg gegen den anderen Elternteil ihre Kinder als Waffe einsetzen. Mit verheerenden Auswirkungen auf deren seelische Entwicklung. Den Nachwuchs als Munition für die eigenen Rachefeldzüge zu verwenden, ist eine Form von seelischem und psychischem Missbrauch, die im Kind eine tiefe Zerrissenheit hervorruft. Kinder lieben in aller Regel beide Eltern und träumen oft davon, dass die Menschen, die ihre Herkunft und Heimat sind, sich wieder lieben. Dass dies oft nicht geschieht, löst tiefen Kummer aus, dem mit Verständnis und Trost begegnet werden sollte. Und nicht mit Anschuldigungen, Abwertung oder Eifersucht, so verständlich diese in vielen Fällen auch sein mögen.
Eltern gleichwertig behandeln
Was auch immer die Gründe für eine Scheidung oder Trennung sein mögen: Fakt ist, dass Eltern einiges dafür tun können, damit diese für die Kinder nicht so traumatisch verläuft, wie im vorliegenden Fall. Auf die Frage, was denn notwendig sei, damit es nicht zu solchen Situationen kommt, antwortet Karl Kranz: „Gemeinsame lösungsorientierte Gespräche an einem runden Tisch sind von Anfang an unumgänglich. Die folgenreichsten Probleme entstehen in der Verletzung der Ebenbürtigkeit der Eltern.“ Aus seiner Sicht geht es also darum, Mütter und Väter gleichwertig zu behandeln und in den Lösungsprozess einzubeziehen. Noch ist dies im Fall Kranz ein unerfüllter Wunsch. Zu hoffen bleibt, dass Kranz‘ Kinder erkennen, wie sehr ihr Papa sich um eine Beziehung zu ihnen bemüht hat. Es sind mehr als die von Sänger Peter Maffay besungenen „sieben Brücken“, die Karl Kranz bis heute im Kampf um seine Kinder überquert hat. Auf ihn trifft eher zu, was im bekannten Hohelied der Liebe gesagt wird: „Die Liebe hofft alles, glaubt alles und hält allem stand.“