Allen Kindern an unseren Kindergärten und Schulen sollen die gleichen Rechte und die gleichen Freiheiten garantiert sowie der Kinderschutz gewährleistet werden. So begründet Alt-Nationalrätin Marianne Binder-Keller von der Mitte-Fraktion in ihrem Postulat „Keine Kinderkopftücher in Schulen und Kindergärten. Eine Frage der Gleichberechtigung, des Kinderschutzes und nicht der Religion“ ihre Forderung.

Das Postulat, das diese Woche im Nationalrat auf der Agenda steht, bietet Gelegenheit, ein längst überfälliges und klares Signal für Freiheit, Gleichberechtigung und vor allem für den Schutz von minderjährigen Mädchen zu setzen. Gerade das Tragen des Kopftuchs hängt stark mit der Stellung der Frau im Islam zusammen. Kinder haben jedoch ein Recht auf eine freie Entwicklung. Sie sollten in ihrer Identitätsfindung nicht durch äussere Zwänge oder Ideologien beeinträchtigt werden.

Das Tragen eines Kopftuchs als junges Mädchen kann eine Form des Zwangs sein, der die individuelle Entwicklung und Freiheit des Kindes entsprechend einschränkt und eine Diskriminierung von muslimischen Mädchen ausdrückt. Frankreich hat daher bereits ein Kopftuchverbot für Kinder an Schulen eingeführt. Nun wird sich zeigen, ob die Schweiz den Mut hat, dem zu folgen.

 

Zukunft CH hat eine Stellungnahme an den Nationalrat formuliert. Diese kann hier heruntergeladen werden: Zukunft CH Stellungnahme zur Motion Kopftuchverbot in Schulen

Mehr zum Thema auch in unserem Infoblatt: Kopftuchverbot für Minderjährige