An der 77. Weltgesundheitsversammlung, welche vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 in Genf stattfand, wurden umfassende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) angenommen. Sollten diese geänderten IGV in der Schweiz in Kraft treten, hätten sie weitreichende Auswirkungen auf die Rechte der Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie auf die Souveränität und die Verfassung unseres Landes.

 

Deshalb ersucht Zukunft CH den Bundesrat in einem offenen Brief eindringlich, sein Widerspruchsrecht gemäss Art. 59 IGV unverzüglich und fristgerecht auszuüben und die Ablehnung der Änderungen der IGV zu erklären (sogenanntes „Opting-out“).

 

Hier der offene Brief im Wortlaut:

 

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte

 

An der 77. Weltgesundheitsversammlung, welche vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 in Genf stattfand, wurden umfassende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) angenommen. Sollten diese geänderten IGV in der Schweiz in Kraft treten, hätten sie weitreichende Auswirkungen auf die Rechte der Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie auf die Souveränität und die Verfassung unseres Landes.

 

Was uns bei einem Inkrafttreten erwarten würde: Informationskontrolle, Überwachung und Digitalisierung, einseitige Lockdown-Ausrufung durch den Generaldirektor der WHO inkl. Testzertifikat, Impfzwang, Quarantäne und Isolation, Contact Tracing und Ähnliches. Dies alles hätte gravierende Folgen für die Freiheit des Einzelnen und würde unsere Rechte massiv einschränken. Zudem wird es der Schweiz verunmöglicht, selbstständig eigene Lösungen umzusetzen.

 

Von grösster Brisanz ist dabei der Umstand, dass die beschlossenen Änderungen der IGV automatisch für die Schweiz gelten, wenn der Bundesrat nicht innert zehn Monaten nach deren Verabschiedung durch die Weltgesundheitsversammlung Widerspruch einlegt.

Deshalb ersuchen wir den Bundesrat eindringlich, sein Widerspruchsrecht gemäss Art. 59 IGV unverzüglich und fristgerecht auszuüben und die Ablehnung der Änderungen der IGV zu erklären (sog. „Opting-out“). Nur so kann gewährleistet werden, dass die IGV im Rahmen des Überprüfungsprozesses nach rechtsstaatlichen Grundsätzen im Parlament erfolgen kann.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für die Souveränität, Demokratie und Verfassung der Schweiz.