Sucht Schweiz warnt: Nach wie vor wird zu vielen Jugendlichen in der Schweiz widerrechtlich Alkohol verkauft. Vor allem im Online-Bereich braucht es wirksame Alterskontrollen, heisst es in einer Medienmitteilung. Testkäufe, welche im Jahr 2023 von öffentlichen oder privaten Institutionen durchgeführt wurden, belegen dies.

Im Jahr 2023 wurden in der Schweiz über 13’000 Alkoholtestkäufe von Bund, Kantonen, Gemeinden, Institutionen, Privatunternehmen und grossen Detailhändlern in Auftrag gegeben respektive durchgeführt. Die Stiftung Sucht Schweiz hat im Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einen Bericht erstellt über die Ergebnisse der Testkäufe. Diese zeigen keine nennenswerte Verbesserung im Vergleich zum vorherigen Jahr.

Unterschiedliche Resultate

Insgesamt wurden in 27,3 Prozent der Fälle Bier, Wein oder Spirituosen illegal an Jugendliche verkauft (2022: 27,2 Prozent). In 78,2 Prozent der Fälle (2022: 79,8 Prozent) hat das Verkaufs- oder Servicepersonal nach dem Alter gefragt und/oder einen Ausweis verlangt.

Doch es gibt Unterschiede zwischen den Verkaufsstellentypen: Die tiefste Rate an Verstössen wiesen Tankstellenshops mit 17,6 Prozent illegalen Verkäufen auf, gefolgt von Ladenketten und grossen Detailhändlern (27,4 Prozent) und Restaurants/Cafés (28,5 Prozent). Schlechter schnitten Veranstaltungen/Events ab mit insgesamt 44,2 Prozent fehlbaren Verkäufen.

Im Online-Bereich gibt es beim Jugendschutz grosse Lücken. Das Gesetz wird weitgehend nicht eingehalten, zeigen die Resultate. 89,7 Prozent der 156 Jugendlichen haben nach einer Online-Bestellung bei Gastrobetrieben Alkohol erhalten (2022: 84,0 Prozent). In keinem Fall kontrollierte jemand das Alter bei der Bestellung. Bei der Lieferung wurde nur in 14,3 Prozent der Fälle nach dem Alter oder einem Ausweis gefragt (2022: 19,1 Prozent).

Gesetzesänderung soll Jugendschutz verbessern

Alkoholtestkäufe sollen den Jugendschutz stärken. Derzeit verfügen nur wenige Kantone über eine rechtliche Grundlage, die es ermöglicht, Unternehmen zu sanktionieren, die im Rahmen eines Testkaufs Alkohol an Jugendliche verkaufen.

In diesem Herbst soll im Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände ein Artikel in Kraft treten. Er soll es allen Kantonen erlauben, Verkaufsstellen bei Testkäufen im Auftrag der kantonalen Behörden mit einer Strafe zu belegen. Diese Gesetzesänderung wird helfen, den illegalen Alkoholverkauf an Jugendliche zu bekämpfen. Gerade auch die Verkaufsstellen mit grossen Lücken im Vollzug könnte man dann in die Pflicht nehmen.

„Je mehr Verkaufsstellen die Forderung nach einem Identitätsnachweis in ihre Geschäftskultur integrieren, desto eher werden die Jugendschutzbestimmungen eingehalten“, betont Tania Séverin, Direktorin von Sucht Schweiz. Insbesondere im Online-Verkauf braucht es eine griffigere Alterskontrolle. Online-Verkaufsplattformen müssen wirksamere Mechanismen zur Altersüberprüfung einführen. Dies kann durch die Kontrolle eines Ausweises oder einer digitalen Identität zur Alterserkennung erfolgen.