Ein Mann aus dem Kanton Freiburg zeigte seine Ex-Freundin an. Der Grund: Sie hatte sein Kind nach der 12. Schwangerschaftswoche abgetrieben. Der Vater ging bis vor das Bundesgericht – und verlor.
Kommentar von Ursula Baumgartner
Das höchste Schweizer Gericht hat entschieden. Ein Fötus, also ein Kind zwischen der 10. Schwangerschaftswoche und der Geburt, habe noch keine Rechtspersönlichkeit. Daher könne der Vater im Falle einer Abtreibung auch nicht als Opfer-Angehöriger gelten.
Rechtsprofessor Bijan Fateh-Moghadam, Universität Basel, bekräftigte, die Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung sei „allein Sache der Mutter“. Macht sie eine psychische Notlage geltend, bleibt eine Spätabtreibung in der Schweiz straffrei. Die rechtliche Stellung des Kindsvaters sei hingegen laut Fateh-Moghadam „ausserordentlich schwach“.
Der Mensch wird nicht erst zum Menschen!
Dieser Fall zeigt die ganze Tragik und Zerrissenheit der Abtreibungsdebatte. Laut Urteil ist das hier geschützte Rechtsgut „das menschliche Leben während der Schwangerschaft“. Dies bezieht explizit „alle Embryonen und Föten bis zur Menschwerdung“ mit ein. Mit anderen Worten heisst das: Ein Embryo oder ein Fötus ist noch kein Mensch. Doch das ist biologisch einfach falsch. Die Begriffe „Embryo“ und „Fötus“ bezeichnen lediglich zwei biologische Entwicklungsstadien, vergleichbar mit „Säugling“, „Kleinkind“ oder „Teenager“. Sie gegen das Menschsein auszuspielen, ist ethisch höchst fragwürdig. Denn der Mensch ist immer Mensch, von der Zeugung an, nur eben in verschiedenen Stadien und erst schrittweise erkennbar.
Wenn das nicht der Fall wäre, wenn ein Mensch tatsächlich erst mit der Geburt zum Menschen würde, was wäre er denn dann vorher? Dauert die erwähnte „Menschwerdung“ bei einem Frühchen, das im sechsten Schwangerschaftsmonat lebend geboren wird, zufällig eben kürzer als bei anderen Kindern? Und warum spricht oben erwähnter Rechtsprofessor dann doch explizit vom „Kindsvater“? Was ist dieses Kind denn, wenn nicht ein Mensch? Und wenn es ein Mensch ist, warum gesteht man ihm nicht das Menschenrecht auf Leben zu? Fragen über Fragen, die sich nie auftäten, wenn man der Wahrheit ins Auge sehen würde.
Man versucht hier die Quadratur des Kreises. Es ist unleugbar, dass menschliches Leben im Mutterschoss vorhanden ist. Andererseits kann man aber die Tötung eines Kindes nicht offiziell erlauben. So wird das Kind eben – wenn vielleicht nicht dem Buchstaben nach, so doch de facto – entmenschlicht.
Wo bleiben die Rechte des Kindes und des Vaters?
Niemand, der die Grundlagen der Biologie beherzigt, kann leugnen, dass die Mutter in die Vorgänge einer Schwangerschaft und einer Geburt stärker involviert ist als der Vater. Insofern muss selbstverständlich auf ihre Befindlichkeiten geachtet werden. Doch diese dürfen nicht stärker ins Gewicht fallen als das Lebensrecht des Kindes und der Wille des Vaters, seinem Kind ein gutes Leben zu ermöglichen.
Aber genau das geschieht. Infolgedessen degradiert SRF auch den erwähnten Vater zum „Erzeuger“. Bedenkt man, dass doch gerade er so viel mehr sein wollte als nur ein Samenspender, grenzt dieses Wort an Grausamkeit. Man stelle sich die Empörung vor, wenn man umgekehrt die Mutter als „Empfängerin“ bezeichnet hätte!
Das Recht wird schrittweise zum Unrecht
Die Einheit der Familie zerbricht immer mehr. An Stelle von Vater, Mutter, Kind treten Erzeuger, schwangere Person und ein möglichst unpersönlicher Embryo oder Fötus. Die Entscheidung über Wohl und Wehe des letzteren legt man allein in die Hände der Frau. Dies ist nicht nur eine ungeheure Last für die Frau. Es liefert überdies einem Mann die beste Ausrede, sich im Falle einer ungeplanten Schwangerschaft aus der Affäre zu ziehen.
Wie viele Frauen treiben heute ab, gerade weil sie auf die Unterstützung des Vaters vergebens warten! Doch wie sollen Männer jemals den Mut zu dieser Unterstützung aufbringen, wenn man ihnen permanent spiegelt, ihre Meinung zähle so oder so nicht? Und wo bleibt die Gleichberechtigung, wenn man Vätern keinerlei Mitspracherecht einräumt? Stattdessen müssen sie hilflos zusehen, wie ihr eigenes Kind getötet wird.
Wir brauchen Väter!
Unsere Gesellschaft ist vaterlos geworden – durch Desinteresse, Trennung, Scheidung, Tod, aber auch durch solche Entscheidungen. Dabei spielen Väter eine so wichtige Rolle im Leben von Kindern. Durch permanentes Verunglimpfen jeglicher Männlichkeit als „patriarchales Verhalten“ sind viele Männer mutlos geworden. Entscheidungen wie die des Schweizer Bundesgerichts werden kaum dazu beitragen, Männer zu ermutigen, ihre Vaterrolle aktiv und freudig einzunehmen. Das Ideal einer Familie, in der Mann und Frau sich gegenseitig unterstützen und gemeinsam die grosse Aufgabe der Kindererziehung meistern, wird damit weiter ausgehöhlt.
Im oben erwähnten Fall waren ursprünglich drei Menschen involviert – Vater, Mutter und Kind. Zurück bleiben ein totes Kind, eine Frau, die sich gegen das Mutterwerden entschied, und ein Mann, dem man es verweigerte, Vater zu werden. So gilt für diesen Entscheid wieder einmal die traurige Erkenntnis, dass auch im Namen eines Gesetzes grosse Ungerechtigkeit geschehen kann: „Summum ius, summa iniuria.“
Der Faltflyer „Wunder Kind“ von Zukunft CH lässt erkennen, dass das Leben bereits weit vor der Geburt beginnt. Wissenschaftlich fundiert, aber einfach verständlich, lässt er über die Entwicklung eines Kindes im Körper der Mutter staunen. Eindrucksvolle Bilder zeigen, wie nach und nach die kleinen Arme und Beine entstehen und das Gesicht immer deutlicher zu erkennen ist. So ermöglicht der Flyer einen Blick in eine ansonsten verborgene Welt. Er kann, auch in grösseren Mengen zum Verteilen, über das Bestellformular oder unter Tel. 052 268 65 00 bestellt werden. (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos.)