Am 1. November 2024 soll in Deutschland das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ in Kraft treten. Es erlaubt Personen ab 14 Jahren, Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung auf dem Standesamt ändern zu lassen. Die „UN-Sonderberichterstatterin gegen Gewalt an Mädchen und Frauen“, Reem Alsalem, kritisiert das geplante Gesetz scharf.

Ein Kommentar von Regula Lehmann

Das Selbstbestimmungsgesetz wird für die Deutsche Ampelkoalition zunehmend zum Bumerang. Nachdem bereits zahlreiche Politikerinnen und Feministinnen auf die Unsinnigkeit einer „freien Geschlechtswahl“ hingewiesen hatten, schaltete sich mit Sonderberichterstatterin Reem Alsalem auch die UN in die Debatte ein. In ihrem auf den 13. Juni 2024 datierten Schreiben kritisiert Alsalem, dass das Gesetz die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt zu wenig berücksichtige. Weiter sehe es keine Schutzmassnahmen gegen den Missbrauch durch Sexualstraftäter und Gewaltverbrecher vor.

Freier Zugang für Sexualstraftäter

In ihren Ausführungen bezieht sich die UN-Sonderberichterstatterin laut einem Artikel der Tageszeitung WELT auf „beunruhigende Berichte über mutmassliche Fälle sexueller Gewalt“, welche von Personen verübt wurden, die sich als Transgender identifizierten. Durch das neue Gesetz erhöhe sich die Gefahr, dass biologische Männer Zugang zu Räumen erhielten, die „aus Sicherheitsgründen Frauen vorbehalten seien“, warnt Alsalem. Eine Reihe internationaler Gesetze unterstreiche die Bedeutung getrennter Einrichtungen aufgrund des biologischen Geschlechts, beispielsweise für Spitäler oder Haftanstalten.

Freier Geschlechtswechsel widerspricht Kindeswohl

Ein hohes Gefahrenpotential für Minderjährige stellt laut Alsalem gegenwärtig auch der „Transgender-Hype“ dar. Dass Jugendliche ab 14 Jahren ohne das Einverständnis ihrer Eltern ihren Geschlechtseintrag ändern können, steht für die Sonderberichterstatterin im Widerspruch zum Kindeswohl. Es sei „unbestreitbar“, dass ein veränderter Geschlechtseintrag bei Minderjährigen oft medizinische Eingriffe nach sich ziehe. Ebenso bestehe die Gefahr, dass jüngere Kinder mit einer Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags durch aktivistische Eltern oder Betreuungspersonen regelrecht in eine Transidentität „hineingedrängt“ würden.

Rechtfertigung statt Kurskorrektur

Bundesaussenministerin Annalena Baerbock und das zuständige Amt wiesen am 5. August 2024 die von Alsalem eingebrachten Vorwürfe zurück. Eine weitere Chance, doch noch Vernunft in dieser ganzen Angelegenheit anzunehmen, verstrich somit ungenutzt. Mögen Länder wie England oder Schweden in Sachen Geschlechtsumwandlungen längst den Retourgang eingelegt haben: Die Ampel gibt weiter Gas, obwohl der Crash längst absehbar ist. Die Einladung, den Kurs zu ändern, wird als lästige Störung eingestuft und „weggedrückt.“ Oder, wie ein unbekannter Autor es formulierte: „Die Weisheit verfolgt uns – aber wir sind schneller!“

Um Kinder vor Transgender-Beeinflussung zu schützen, sensibilisiert Zukunft CH die Schweizer Bevölkerung, Ärzte und Politiker mit einem sechsseitigen Infobulletin. Dieses kann unter 052 268 65 00 oder via Bestellformular kostenfrei bestellt werden. (Bestellung aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos.)