Die „Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur“ des Ständerats heisst die institutionelle Fremdbetreuung von Kindern mit Bundesgeldern gut. Doch nicht alle Kommissionsmitglieder unterstützen die Vorlage. SVP-Ständerat Jakob Stark stellte zusammen mit Ständerätin Esther Friedli einen Minderheiten-Antrag. Regula Lehmann von Zukunft CH fragte den Thurgauer Politiker nach den Gründen für seine Ablehnung des Vorstosses.

Zukunft CH: Sie haben zur Vorlage „Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung“ eine Minderheit auf Nichteintreten gestellt. Was ist Ihr Hauptargument gegen die vorgeschlagene Lösung zur Finanzierung der institutionellen Kinderbetreuung mit Bundesgeldern?

Stark: Die Bundesverfassung regelt, wofür der Bund zuständig ist. Für alles Übrige sind die Kantone zuständig. Die institutionelle Kinderbetreuung wird in der Bundesverfassung nicht erwähnt. Dem Bund fehlen deshalb Kompetenz und Legitimation zur Mitfinanzierung der institutionellen Kinderbetreuung. Ein Verfassungsartikel für eine Bundeskompetenz in der familienergänzenden Kinderbetreuung wurde vor einigen Jahren abgelehnt.

Zukunft CH: Wenn es keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt, warum dann diese Vorlage?

Stark: Es ist tatsächlich merkwürdig, dass das Bundesamt für Justiz nun zum Schluss kommt, heute sei die nötige Verfassungsgrundlage vorhanden. Die Verfassung ist immer noch die gleiche, deshalb gibt es nach wie vor keine Grundlage für ein Gesetz zur Mitfinanzierung der institutionellen Kinderbetreuung. Sie ist Sache der Kantone, zusammen mit den Städten und Gemeinden.

Zukunft CH: Können Sie einen weiteren Ihrer Kritikpunkte näher ausführen?

Stark: Die Kosten für die vorgeschlagene Lösung in der Höhe von Hunderten von Millionen Franken sind für den Bund viel zu hoch. Vor allem in einer Zeit, wo mit jährlichen Ausgabenüberschüssen von über zwei Milliarden Franken zu rechnen ist, ist es unverantwortlich, ein neues kostspieliges Bundesengagement einzugehen.

Zukunft CH: Gibt es von Seiten Ihrer Minderheit einen Alternativvorschlag?

Stark: Grundsätzlich gibt es für mich keinen Alternativvorschlag, weil der nötige Verfassungsartikel fehlt. Das kleinere Übel wäre der Vorschlag der Bildungskommission des Ständerats, neu eine Betreuungszulage auszurichten über das System der Kinderzulagen. Das wäre viel einfacher und der Bund würde nicht belastet.

Zukunft CH hat sich mit einer Vernehmlassungsantwort an der Debatte zur Finanzierung der institutionellen Fremdbetreuung mit Bundesgeldern beteiligt. Diese ist hier abrufbar: Vernehmlassungsantwort Fremdbetreuung