Seit der Annahme der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) am 1. Juni 2024 in Genf wird die Kritik an den WHO-Verträgen immer lauter. Obwohl die IGV erhebliche Folgen für die Schweiz hätten, macht der Bundesrat bis heute keine Anstalten, sein Widerspruchsrecht dagegen auszuüben. Deshalb hat nun die Interessengemeinschaft „Opting-out IGV“ die Online-Petition „Keine Änderung der IGV“ lanciert.
Von Ralph Studer
Seit ihrer Verabschiedung am 1. Juni 2024 anlässlich der Weltgesundheitsversammlung in Genf stehen die IGV-Änderungen im Fokus. Ungeachtet des klaren gegenteiligen Vertragsinhalts wiederholt der Bundesrat gebetsmühlenartig, dass die Änderungen „eher geringfügig und technischer Natur“ (siehe NZZ-Interview vom 5. Dezember 2023 mit Nora Kronig, ehemalige Chef-Diplomatin des BAG) bzw. „technischer Natur und von beschränkter Tragweite“ seien (siehe Ausführungen der Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bei der Behandlung der Motion 22.3546 im Ständerat am 26. September 2024).
Massive Auswirkungen für die Schweiz
Diesen bundesrätlichen Aussagen ist klar zu widersprechen. Die IGV-Änderungen sind weitreichend und hätten einschneidende Folgen für die Souveränität der Schweiz und die von der Bundesverfassung garantierten Freiheitsrechte. Die Auswirkungen gehen dabei weit über die Gesundheit hinaus. Sowohl die Wirtschaft als auch die Gesellschaft insgesamt sind davon betroffen. So wird zum Beispiel zukünftig von der WHO festgelegt, was als Fehlinformation oder als Desinformation zu gelten hat. Die WHO wird also zu einer Art Zensurbehörde. Dadurch werden die von der Bundesverfassung garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit und die Medienfreiheit verletzt.
Sollten die IGV-Änderungen in Kraft treten, wäre auch der einzelne Bürger massiv betroffen: Überwachung und Digitalisierung, Informationskontrolle, einseitiges Ausrufen eines Lockdowns durch den WHO-Generaldirektor (zum Beispiel wegen Klimawandels), Testzertifikat und Impfzertifikat, Impfzwang, Quarantäne und Isolation, Contact Tracing und Ähnliches.
Zudem wird die Umsetzung der IGV zu massiven finanziellen Mehraufwendungen für Bund und Kantone führen. Die WHO hat bereits angekündigt, dass sie ihr Budget von aktuell 3 Milliarden US-Dollar auf 30 Milliarden US-Dollar erhöhen wird.
Machtausbau bei der WHO
Mit den geänderten IGV erhält die WHO stark erweiterte Kompetenzen zur Ausrufung eines Pandemienotstandes. Sie entscheidet über „relevante Gesundheitsprodukte“ (einschliesslich experimenteller Substanzen und Notfallzulassung) und unterliegt keiner Überprüfung bezüglich ihrer Deklarationen, Empfehlungen und Informationen. Ihre Organe sind nicht demokratisch legitimiert.
Die Covid-19-Krise hat aufgezeigt, dass die WHO auf die Schweiz bezüglich Dauer einer Pandemie, Definition des Notrechtsstatus, Vorgaben zur Krankheit und Überprüfung durch die Gerichte massgeblich Einfluss genommen hat. Das wird sich mit den IGV-Änderungen noch verstärken.
Die Frist läuft
Die Frist für die Widerspruchserklärung des Bundesrats („Opting-out“) gegen die geänderten IGV läuft bis zum 19. Juli 2025. Lehnt der Bundesrat diese nicht innerhalb der besagten Frist gegenüber der WHO ab, würden diese automatisch am 19. September 2025 in Kraft treten und für die Schweiz verbindlich werden.
Inhalt der Petition
Um dies zu verhindern, hat der Bundesrat gemäss der Online-Petition „Keine Änderung der IGV“ unverzüglich (spätestens bis 19. Juli 2025) das Widerspruchsrecht auszuüben und die Ablehnung der Änderungen gegenüber der WHO zu erklären. Hier steht das Parlament als Oberaufsicht in der Pflicht, den Bundesrat zu den erforderlichen Erklärungen gegenüber der WHO zu veranlassen. Nur so erlangen diese Änderungen nicht automatisch für die Schweiz Geltung. Und nur so ist gewährleistet, dass die IGV das für die Schweiz innerstaatlich vorgeschriebene Verfahren durchlaufen.
Hier geht es zum Unterzeichnen: Petition „Keine Änderung der IGV“