Ab dem 1. Januar 2025 tritt in der Schweiz ein bundesweites Verhüllungsverbot in Kraft. Dieses neue Gesetz verbietet das Bedecken des Gesichts an öffentlichen Orten. Eine Massnahme, die sowohl islamische Gesichtsschleier wie Burkas und Niqabs als auch Vermummungen bei Demonstrationen oder Hooligan-Aktivitäten betrifft.
Es ist das Ergebnis der Initiative „Ja zum Verhüllungsverbot“, die im März 2021 von 51,2 Prozent der Schweizer Bevölkerung in einer Volksabstimmung angenommen wurde. „Für ein offenes Kommunizieren ist der Blick ins Gesicht unabdingbar“,
betonte die Stiftung Zukunft CH, die die Initiative massgeblich unterstützt hat.
Ein Schritt für Sicherheit und Freiheit
Das Verhüllungsverbot soll dazu beitragen, kulturellen Zwang und gesellschaftliche Abschottung zu bekämpfen. Es signalisiert, dass Praktiken, die nicht mit den Werten der Schweizer Gesellschaft vereinbar sind, keinen Platz haben. Diese Massnahme ist nicht nur ein Gewinn für die öffentliche Sicherheit, sondern auch ein Symbol für die Verteidigung westlicher Werte.
Missachtung des Gesetzes wird mit Geldstrafe von bis zu 1000 Franken geahndet. Die Regelung umfasst jedoch Ausnahmen: Gesichtsbedeckungen bleiben erlaubt bei religiösen Zeremonien, aus gesundheitlichen Gründen, bei widrigen Wetterbedingungen oder für künstlerische und werbliche Zwecke. Trotzdem steht die Kernbotschaft fest: Ein sichtbares Gesicht ist eine Grundvoraussetzung für Transparenz und Vertrauen im öffentlichen Raum.