Als „erste Adresse für Nachrichten und Information“ bezeichnet sich die deutsche „Tagesschau“ in ihrem Internetauftritt. Eine Berichterstattung der letzten Woche wirft jedoch wieder einmal die Frage auf, wie sachlich, neutral und ausgewogen die Nachrichten und Informationen der öffentlich-rechtlichen Medien wirklich sind.
Kommentar von Ursula Baumgartner
Vergangene Woche debattierte der Rechtsausschuss des deutschen Bundestags über einen Gesetzesentwurf. Abgeordnete aus dem linken Parteienspektrum wollten noch vor den Neuwahlen am 23. Februar 2025 Paragraf 218 des Strafgesetzbuches kippen. Dieser besagt, dass Abtreibung prinzipiell rechtswidrig ist, unter bestimmten Voraussetzungen jedoch straffrei bleibt. Die unterzeichnenden Bundestagsabgeordneten, allen voran Vertreter von SPD und Grünen, wollten Abtreibung zum Ende der Wahlperiode noch im Eilverfahren legalisieren.
Macht und Moral oder Recht auf Leben?
Dieses Vorhaben scheiterte am Widerstand von FDP und der Union. Als Gründe dafür vermutet die Tagesschau nun „Emotionen, Moral und mögliche Machtoptionen“. So elegant diese Alliteration auch ist: Die eigentlichen Gründe berührt sie nicht einmal.
Erinnern wir uns: Bei jeder Abtreibung stirbt ein Kind. Das ist keine Nebenwirkung, sondern das anvisierte Ziel. In jedem Schwangerschaftskonflikt steht die Selbstbestimmung der Frau dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Kindes entgegen. Es geht also – entgegen der landläufigen und durch die Medien immer wieder verstärkten Meinung – bei einer Abtreibung nicht nur um die Frau. Es geht auch um das Kind, das dabei zu Tode kommt.
Im angesprochenen Gesetzesentwurf, der das Abtreibungsrecht neu regeln sollte, wird dieses Kind jedoch nicht einmal erwähnt. So ist dieser Entwurf laut CDU-Rechtspolitiker Günter Krings „unvereinbar mit den Massstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt hat“.
Die ewige Wiederholung falscher Begriffe
Die Berichterstattung der Tagesschau gönnt dem „Ungeborenen“ gerade mal einen Halbsatz. Lautstark äussern darf sich dagegen Demonstrantin Adriana Beran. Sie plädiert für die Abschaffung von Paragraf 218. Seit ihrer eigenen Abtreibung wisse sie, „wie es sich anfühlt, kriminalisiert zu werden“.
Nun wäre es interessant zu erfahren, auf welche Weise sie in diesem Zusammenhang als kriminell hingestellt wurde. Hat man sie angezeigt, wurde sie verhaftet, musste sie Strafe bezahlen? Dann geschah das nicht aufgrund von Paragraf 218, denn die offizielle Erläuterung zu diesem besagt klar, dass bei Einhaltung der Voraussetzungen „keiner der am Schwangerschaftsabbruch Beteiligten bestraft werden“ kann.
Schnellschuss soll verhindert werden
Was könnte Beran also das beschriebene Gefühl vermittelt haben? Dass eine Beratung vorgeschrieben ist und sie danach drei Tage Bedenkzeit einhalten musste? Diese beiden Bedingungen bestehen, weil eine Abtreibung eben kein harmloser Eingriff ist, sondern eine unwiderrufliche, folgenschwere Entscheidung. Viele Frauen haben sich in diesen drei Tagen letztlich doch für ihr Kind entschieden. So ist dieser Zeitraum als Hilfe und Schutz für Frauen in einem schweren inneren Konflikt gedacht und soll eine Schnellschussreaktion verhindern, die sie später bitter bereuen. In jedem Fall ist er keine Gängelei und schon gar keine „Kriminalisierung“.
Die Tagesschau jedoch lässt Berans Worte unkommentiert stehen, widerspricht nicht, hinterfragt nicht. Die schlichtweg falsch verwendete Begrifflichkeit wird also ein weiteres Mal wiederholt, der stete Tropfen höhlt den Stein weiter. Hängen bleibt so auf Dauer das Bild einer Patientin, die – vermutlich noch unter dem Gejohle von Abtreibungsgegnern – in Handschellen aus der Praxis abgeführt wird, nachdem die schwer bewaffnete Moralpolizei die Tür eingetreten hat.
„Schutz“ vor Hilfsangeboten?
Apropos „Abtreibungsgegner“: Vergangenes Jahr trat in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, das Frauen vor sogenannten „Gehsteigbelästigungen“ „schützen“ soll. Zur Erläuterung: Unter diesem Schlagwort versteht man die Versuche von Lebensschützern, mit abtreibungswilligen Schwangeren auf deren Weg zum Abbruch ins Gespräch zu kommen. Ziel ist es, ihnen in letzter Minute Hoffnung zu machen, ein Leben mit Kind bewältigen zu können.
Durch das neue Gesetz gibt es nun also „Schutzzonen“ vor Beratungsstellen und Arztpraxen. Wer künftig im Radius von 100 Metern rund um den Eingang einer solchen Einrichtung versucht, auf den Wert auch des ungeborenen Lebens aufmerksam zu machen, muss mit einem Bussgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.
Das zeigt überdeutlich: Wenn in der Debatte um Abtreibung irgendjemand tatsächlich kriminalisiert wird, dann sind es die Lebensschützer!
Dauer des Eingriffs ist irrelevant
Doch all das lässt die Tagesschau wohlweislich unter den Tisch fallen. „Im Kern“, so heisst es, gehe es ja letztlich nur „um 15 Minuten – so lange etwa dauert ein Schwangerschaftsabbruch“.
Dies ist jedoch das abstruseste Argument von allen. Die Dauer des Eingriffs ist nun wirklich das letzte, worum es geht. Wie lange ein Vorgang dauert, hat absolut nichts damit zu tun, wie dieser Vorgang zu bewerten ist. Ein guter Arzt kann in 15 Minuten ein Menschenleben retten, ein 15-minütiges Gespräch kann quälende Missverständnisse klären. Man kann in 15 Minuten aber auch eine Bank überfallen, jahrelang aufgebautes Vertrauen zerstören – oder eben ein Kind töten, wie es bei der Abtreibung in Deutschland mittlerweile millionenfach passiert ist.
Dieses Herunterspielen der Thematik auf eine Viertelstunde ist nichts anderes als ein weiterer Versuch, das horrende Verbrechen der Abtreibung kleinzureden nach dem Motto „Worüber regt ihr euch eigentlich auf?“
Wer auf diesem Niveau Pseudo-Information betreibt, ist definitiv nicht mehr die „erste Adresse“. Liebe Tagesschau, solche Beiträge kann man nicht mehr als „Nachrichten“ bezeichnen. Das ist pure Manipulation.
Wer die Wahrheit sagen will, muss Begriffe richtig verwenden. Im Faltflyer „Abtreibungsgegner oder Lebensschützer?“ räumt Zukunft CH mit zehn Schlagworten rund ums Thema Abtreibung auf, die oft für Verwirrung sorgen oder sogar Fakten falsch darstellen. Sie können den Flyer über das Bestellformular beziehen. (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos)