Was „Blick“-Journalist Andreas Schmid in einem Artikel, der auch im „Sonntagsblick“ erschien, über die Stiftung Zukunft CH schreibt, ist falsch. In verschiedenen Punkten macht Schmid Aussagen, die von Voreingenommenheit zeugen und Aussagen von Zukunft CH verfälscht wiedergeben. Zukunft CH ging anwaltlich dagegen vor und klärt den Sachverhalt hier auf.
„Leitfaden an Basler Schulen – Evangelikaler Feldzug gegen ‚Transgender-Diktat‘“, so der reisserische Titel des am 15. Februar 2025 im Blick und am 16. Februar 2025 im Sonntagsblick erschienen Artikels des Journalisten Andreas Schmid. Bereits die Überschrift deutet auf ungenügende Recherchen oder absichtliches Framing hin: Denn Zukunft CH ist keine evangelikale Stiftung, sondern überkonfessionell ausgerichtet.
Falschaussagen des Basler Erziehungsdepartements
Im Vorfeld zum Artikel des Blick/Sonntagsblick beantwortete Zukunft CH einige Fragen des Journalisten, in welcher sich die Stiftung sachlich-kritisch zur Basler Handreichung „Trans macht Schule“ äusserte. Diesen Aussagen von Zukunft CH stellte Schmid verschiedene Äusserungen von Valérie Rhein, Sprecherin des Erziehungsdepartements Basel-Stadt, gegenüber. So insbesondere:
„Die Behauptung von Zukunft CH, wonach Eltern eine Anzeige drohe, wenn sie sich einer Geschlechtsumwandlung ihres Kindes widersetzen, weist Rhein als falsch zurück. Trotzdem gehe das Departement nicht dagegen vor.“
Mit den zitierten Äusserungen erweckte der Journalist den Eindruck, die Kritik von Zukunft CH sei im erwähnten Punkt unzutreffend und die Stiftung müsse sich glücklich schätzen, dass das Erziehungsdepartement nicht dagegen vorgehe. Aufgrund der vorgängigen Antworten der Stiftung wusste dieser allerdings, dass die zitierten Äusserungen von Rhein falsch sind.
Handreichung belegt die Androhung einer Anzeige
Schon ein Blick in die Basler Handreichung hätte genügt, um die Falschheit von Rheins Aussage aufzuzeigen: Unter Abschnitt 3.4.2 „Hinweise für Gespräche mit schwierigen Voraussetzungen“ steht:
„Im Gespräch unter Beizug der Schulsozialarbeit sowie allenfalls weiteren Dienst- und Fachstellen, namentlich dem Schulpsychologischen Dienst, ist gemäss Schulgesetz und Zivilgesetzbuch zu prüfen, ob eine mögliche Kindeswohlgefährdung vorliegt und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einzuschalten ist.“
Daran anschliessend wird im gleichen Abschnitt der Handreichung das „Schulgesetz Kanton Basel-Stadt; § 146 Anzeigepflicht“ aufgeführt: „Die Schulleitung sowie die Lehr- und Fachpersonen sind verpflichtet, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu benachrichtigen, wenn Missstände zu ihrer Kenntnis kommen, die ein Einschreiten zum Zwecke des Kindesschutzes oder der Jugendfürsorge erfordern.“
Aus der Handreichung geht somit klar hervor, dass Eltern eine Anzeige droht, wenn sie sich einer Geschlechtsumwandlung ihres Kindes widersetzen. Der Journalist kannte den entsprechenden Teil der Handreichung bereits aus den vorgängigen Antworten der Stiftung. Zudem hätte er diese Punkte bei seiner journalistischen Recherche selber nachlesen und prüfen können.
Wird einer Anzeige stattgegeben, kann dies bekanntlich für die betroffenen Eltern, die mit einer Geschlechtsumwandlung nicht einverstanden sind, gravierende Folgen haben. Dies zeigt nachweislich der Fall eines Genfer Elternpaars, nachzulesen in einem Artikel der Neuen Zürcher Zeitung, wie er am 9. November 2024 veröffentlicht wurde.
Vorwurf der Verletzung der journalistischen Wahrheitspflicht
Dieses journalistische Vorgehen irritiert. Es wäre ein Leichtes gewesen, die Faktenlage zu prüfen und die Falschaussagen von Valérie Rhein zu beleuchten. Eine solche Beleuchtung hätte bedeutet, auf die Falschaussagen von Rhein und damit auf die Falschaussagen des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt hinzuweisen, anstatt diese so stehen zu lassen. Dass dies unterlassen und dafür die Aussagen von Zukunft CH als unzutreffend dargestellt wurden, entbehrt jeglicher Grundlage.
Aufgrund dessen muss sich der Journalist den Vorwurf gefallen lassen, dass er bei der Berichterstattung seiner journalistischen Wahrheitspflicht nicht nachgekommen ist. Diese ist in Ziffer 1.1 der Richtlinien zur „Erklärung der Pflichten und Rechten der Journalistinnen und Journalisten“ klar verankert:
„Die Wahrheitssuche stellt den Ausgangspunkt der Informationstätigkeit dar. Sie setzt die Beachtung verfügbarer und zugänglicher Daten, die Achtung der Integrität von Dokumenten (Text, Ton und Bild), die Überprüfung und die allfällige Berichtigung voraus.“
Trotz klarer Faktenlage
Nach Veröffentlichung dieser Artikel im Blick/Sonntagsblick beauftragte die Stiftung Zukunft CH einen Anwalt mit ihrer Interessenwahrung. Auf die vom mandatierten Anwalt gesetzten Frist zu einer Stellungnahme erklärte der Journalist, er sehe keine Verletzung der journalistischen Wahrheitspflicht. Die obigen Ausführungen verdeutlichen jedoch zu Genüge – wie auch der Anwalt von Zukunft CH bestätigt –, dass die Faktenlage im vorliegenden Fall eindeutig ist: Eltern, die eine Geschlechtsumwandlung bei ihrem Kind ablehnen, droht eine Anzeige bei der Kindes- und Erwachsenenbehörde (KESB) wegen Kindeswohlgefährdung.
Anliegen von Zukunft CH
Zukunft CH hat sich seit jeher zur Aufgabe gesetzt, über gesellschaftliche Entwicklungen zu informieren und Hintergründe aufzuzeigen. Beim Thema „Transgender-Beeinflussung“ will die Stiftung auf die langfristigen und irreversiblen Folgen von geschlechtsverändernden Eingriffen an Minderjährigen hinweisen. Kinder und Jugendliche sollen durch das Engagement von Zukunft CH vor Fehldiagnosen bewahrt und Eltern in ihrer Rolle als Erziehungsberechtigte ermutigt und unterstützt werden.