Ein in Vorarlberg besonders heisses Thema im Wahlkampf für den österreichischen Urnengang von Ende September ist die Frage der in der Moslem-Parallelgesellschaft häufigen, sogar wieder zunehmenden Zwangsverheiratung von Töchtern und anderen weiblichen Verwandter durch Väter, Onkels und Brüder. Der Vorarlberger Landtag hatte ein ausdrückliches Verbot solcher Praktiken beschlossen und nachweisliche Zwangsehen für ungültig erklärt.
Dieses Landesgesetz wurde jedoch von der Bundesregierung in Wien aufgehoben. Jetzt hoffen die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, dass aus den Neuwahlen eine österreichische Führung hervorgehen wird, die sich in diesem besonders wunden Punkt sensibler zeigen wird. Die konkrete Hoffnung der Bregenzer Frauensprecherin Theresia Fröwis ruht auf einer neuen Leitung des Bundesjustizministeriums nach den Nationalratswahlen: „Mit der klaren Absage an den im Vorarlberger Landtag einstimmig beschlossenen Antrag zur Verhinderung von Zwangsehen ignoriert die Bundesregierung zum wiederholten Mal die Wichtigkeit, vehementer gegen Zwangsheirat vorzugehen und die Folgen für die zwangsverheirateten Frauen zu mildern!“
Die Vorarlberger Frauensprecherin hat für die Antwort des Bundeskanzleramtes auf die berechtigten Forderungen des Landtags kein Verständnis. Die Forderung aller Landtagsparteien und der Vorarlberger Bundesräte für einen eigenen Straftatbestand „Zwangsehe“ im Strafgesetzbuch als „nur symbolischen Wert“ zu bezeichnen, sei unerhört: „Ich hätte mir erwartet, dass sich insbesondere Justizministerin Berger mit diesem Thema wirklich auseinandersetzt und mit den von uns vorgeschlagenen Änderungen im Ehegesetz und im Strafgesetzbuch endlich wirksame Massnahmen setzt, die Opfern auch tatsächlich helfen und Täter nicht begünstigen.“
Die Hoffnung, so Fröwis, sterbe zuletzt. Die Vorarlberger Frauensprecherin hegt jedenfalls grosse Hoffnungen, dass eine neu zusammen gesetzte Bundesregierung mit einer neuen Justizministerin das Unrecht rund um das Thema Zwangsehe erkennt und entsprechend reagiert. „Wir werden jedenfalls nicht müde, immer wieder die Beseitigung dieser gesetzlichen Schieflage zu fordern!“
Von Dr. Heinz Gstrein