Islamische Kräfte im UN-Menschenrechtsrat setzen sich nachdrücklich für eine Definition der Menschenrechte nach islamischem Verständnis ein. Darauf macht die Islamwissenschaftlerin Prof. Christine Schirrmacher vom Institut für Islamfragen anlässlich der jüngst erneuerten UNO-Resolution gegen Diffamierung von Religionen aufmerksam. Mithilfe der Resolution solle offensichtlich der Islam allein unter den Schutz der UNO-Verlautbarung gestellt und so vor jeglicher kritischer Auseinandersetzung insbesondere mit dem politischen Islam bewahrt werden. Das jetzt vom UNO-Menschenrechtsrat verabschiedete Dokument spricht im Titel zwar allgemein von Religionen, die nicht diffamiert werden sollen, aber im Text werde ausschließlich mehrfach der Islam namentlich genannt, erklärte Schirrmacher. Von der zunehmenden Diskriminierung und Verfolgung christlicher und anderer Minderheiten in islamischen Ländern ist dagegen an keiner Stelle die Rede. Stattdessen enthält die Resolution eine scharfe Verurteilung des Minarettverbots, ohne die Schweiz namentlich zu erwähnen. Als „Manifestationen von Islamophobie“ könnten solche Diskriminierungen, so das Papier in drohendem Unterton, zu einer „Polarisierung […] mit gefährlichen unbeabsichtigten und unvorhergesehenen Konsequenzen“ führen. Die EU, die USA und mehrere lateinamerikanische Staaten hatten gegen den Entwurf der Organisation islamischer Staaten (OIC) gestimmt, der mit 20 Ja-Stimmen bei 17 Gegenstimmen und acht Enthaltungen angenommen wurde.
Pakistan hatte den Entwurf im Namen der OIC eingebracht. Das pakistanische Blasphemiegesetz bedroht jegliche Islamkritik mit dem Tod und, so Schirrmacher, werde immer wieder zur Unterdrückung religiöser Minderheiten und missliebiger Personen missbraucht. Die 57 Mitgliedstaaten der OIC hatten die Bekämpfung der Islamophobie bereits im Dezember 2005 während des Karikaturenstreits in ihr Zehnjahres-Aktionsprogramm aufgenommen. So sollten über die UN alle Staaten dazu aufgerufen werden, Gesetze gegen Islamophobie – also eine krankhafteund vermeintlich unbegründete Angst vor dem Islam – zu beschließen – und zwar einschließlich abschreckender Strafen. Dahinter steht laut Schirrmacher der Wunsch, die Überzeugung politisch umzusetzen, dass der Islam die allen anderen überlegene und vollkommene Religion ist, die das gesamte persönliche und gesellschaftliche Leben regelt. Aus offizieller OIC-Sicht kann es daher keine vernünftigen Einwände und begründeten Ängste gegenüber dem Anspruch des Islam geben.
Eine Islamisierung des Menschenrechtsverständnisses hätte laut Schirrmacher schwerwiegende Folgen. Im Vorwort der Kairoer Menschenrechtserklärung der OIC von 1990 wird mit Verweis auf den Koran die islamische Umma als die beste Gemeinschaft beschrieben. Die Gesetze der Scharia werden als verbindliche Gebote Gottes definiert. Wer sie einhalte, verehre Gott. Wer sie missachte oder verletze, begehe eine schreckliche Sünde. Menschen sind daher laut Artikel 1 durch die Unterwerfung unter Gott vereint. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit steht unter Schariavorbehalt (Art. 2). Meinungsfreiheit und Information darf „nicht dazu eingesetzt und missbraucht werden, die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen [oder] die moralischen oder ethischen Werte auszuhöhlen“ (Art. 22). Wenn daher Papst Benedikt XVI. in seiner Regensburger Rede vom September 2006 Muhammads Feldzüge kritisch beleuchte, überschreite er die Grenzen islamisch legitimierter Meinungsfreiheit. Auch der dänische Zeichner der Muhammad-Karikaturen kann sich aus dieser Perspektive nicht auf die Kunstfreiheit berufen. Eine solche Definition von Menschenrechten und Enthebung des Islam von jeglicher kritischer Betrachtung würde die universellen Menschenrechte erheblich einschränken, so Schirrmacher.
Pressemitteilung des Instituts für Islamfragen der Deutschen Evangelischen Allianz, Bonn