Am 14. März 2012 hat der Ständerat eine Motion ihrer Rechtskommission mit 21 zu 19 Stimmen gutgeheissen, welche gleichgeschlechtlichen Paaren das Adoptionsrecht zuerkennen will. Zwar steht gemäss NZZ-Online vom 14. März 2012 für die befürwortenden Ständeräte das Recht homosexueller Paare auf die Adoption der Kinder ihrer Partner im Vordergrund. Die Motion ist aber offen formuliert und fordert das generelle Adoptionsrecht für alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform. Stimmt auch der Nationalrat zu, muss der Bundesrat eine Gesetzesänderung ausarbeiten. Die EDU, die gegebenenfalls ein Referendum prüfen will, sieht nach einem Bericht von jesus.ch in diesem Entscheid eine Beschneidung des Kindes rechts auf Vater und Mutter, welches Vorrang haben müsse „gegenüber der elegant als Eltern recht verkleideten Forderung des gleichgeschlechtlichen Paares auf ein Kind“. Laut EDU hat der Ständerat mit dieser „Öffnung durch die Hintertüre“ den positiven Volksentscheid zum Partnerschaftsgesetz für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Paare von 2005 „hintergangen“, welches klar das Adoptionsrecht von Kindern ausschloss. i