Nicht selten sind aus den Medien Urteile der US-Justiz zu vernehmen, die als äusserst fragwürdig, unverhältnismässig, ungerecht und unmenschlich erscheinen.
Im letzten Frühjahr wurde die Rechtskraft des Freispruchs von Debra Milke bekannt, welche während 25 Jahren unschuldig in einem Gefängnis des US-Bundesstaates Arizona sass, davon 23 Jahre in einer kleinen Todeszelle. Die nun 51 jährige Frau musste schwerste Misshandlungen über sich ergehen lassen. Es wurde mittlerweile erkannt, dass das Todesurteil auf der Falschaussage eines Beamten beruhte, ohne Geständnis der zu Unrecht Verurteilten. Der Staat wurde zum Verbrecher an einer Unschuldigen. Weiter lassen Misshandlungen von Menschen durch US-Polizisten aus rassistischen Motiven aufhorchen, ohne, dass die Schuldigen vom Staat gehörig zur Rechenschaft gezogen werden. Solche Vorkommnisse sind nicht selten. Auch hier stützt der Staat häufig Unrecht.
Dieser Tage wurde im US-Bundesstaat Kentucky Standesbeamtin Kim Davis durch Urteil eines Einzelrichters nach einer Anhörung sofort inhaftiert, weil sie sich kraft ihres christlichen Glaubens weigerte, für eine Homo-Ehe den Trauschein auszustellen – unglaublich. Selbst wenn das Gesetz des betreffenden Bundesstaates die Homo-Ehe zulässt, ist Verständnis dafür aufzubringen, wenn die Beamtin wegen ihrer Glaubensüberzeugung diesen standesamtlichen Akt nicht vollziehen will. In einem solchen Falle wäre die Vertretung durch eine andere Amtsperson angezeigt gewesen, womit die umstrittene Gesetzesbestimmung erfüllt worden wäre. Die Frau jedoch zufolge ihrer Glaubensüberzeugung gleich ins Gefängnis zu werfen, muss wirklich als fragwürdig, übertrieben und unverhältnismässig bezeichnet werden. Es versteht sich, dass namhafte christliche Politiker und Gläubige sich öffentlich und mit Nachdruck zugunsten Kim Davis engagieren, weil sie diese staatliche Handlung als Affront gegen Christen empfinden.
Das Rechtssystem der USA weist sehr fragwürdige Konturen auf und ist einer Grossmacht, die sich gerne als Moralhüter der Welt aufspielt, unwürdig.
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Der Autor ist Gemeindeschreiber der Gemeinde Effingen (AG).
Kommentar von Stefan Treier