Laut Mitteilung der Staatskanzlei vom 23. September 2015 hat der Regierungsrat am 9. September 2015 festgestellt, dass die am 30. März 2015 eingereichte Volksinitiative «Schutz der Ehe» gültig ist. Die Direktion der Justiz und des Innern wurde beauftragt, dem Regierungsrat einen Bericht und Antrag an den Kantonsrat zu unterbreiten.
Das Zürcher Stimmvolk wird damit über eine neue Verfassungsbestimmung befinden können, wonach die Ehe als die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definiert wird. Mit dieser Verfassungsbestimmung soll die natürliche Ehe proaktiv als exklusives Grundrecht zwischen einem Mann und einer Frau geschützt werden. Das soll für die Politik und für die Gesetzgebung wegweisend sein.
Eine Definition der Ehe ist nötig, weil die Ehegegner den Ehebegriff aufweichen und die eheliche Gemeinschaft als Basis von Familie und Gesellschaft schwächen wollen, um sie allmählich rechtlich oder faktisch abzuschaffen. Dies bedeutet in seiner Konsequenz ein aus gesellschaftspolitischer Sicht zerstörerischer Angriff auf Staat und Gesellschaft, der verhindert werden muss.