Am 28. Februar entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Vorlage will die bestehende Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren bei den Steuern und Sozialversicherungen (z.B. der AHV) beseitigen; eine Diskriminierung, die das Bundesgericht schon 1984 als verfassungswidrig erklärt hat. Gegner der Initiative wie die SP argumentieren, die Initiative würde Steuerausfälle von jährlich 2,3 Milliarden Franken verursachen. Dass ein Systemwechsel zur Individualbesteuerung, mit der Linke und Linksliberale alle Paare steuerlich gleichstellen wollen, jedoch mit mindestens gleich hohen Kosten (Steuerausfällen und Verwaltungsmehraufwand) verbunden wäre, nimmt die SP hingegen stillschweigend in Kauf.
Man kann es drehen und wenden, wie man will: Bei der Abstimmung über die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe geht es, Steuerthematik hin oder her, letztlich vor allem um gesellschaftspolitische Weichenstellungen. Über die Beseitigung der steuerlichen Diskriminierung von Ehe-Paaren sind sich nämlich schon lange alle einig (s. Meldung oben): Die Gegner der CVP-Initiative stören sich vielmehr einerseits an der im Initiativtext enthaltenen Ehe-Definition als „auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“. Diese sei, so wird behauptet, diskriminierend und ein Hindernis für die Einführung der sogenannten „Ehe für alle“. Zudem wollen sie mit der Individualbesteuerung der Ehegatten Anreize für die Gesellschaft setzen, bei der die Vollzeitberufstätigkeit beider Eltern und die staatliche Kindererziehung die Norm sein sollen. Und so tun auch die Gegner genau das, was sie der CVP vorwerfen: Sie betreiben in Steuerfragen Familienpolitik. Allerdings mit dem gewichtigen Unterschied, dass die CVP die Ehe schützen will, die Gegner die Ehe hingegen schwächen und den Schutzraum Familie auflösen wollen.
Die CVP formuliert mit ihrer Ehe-Definition nur eine Selbstverständlichkeit aus, die implizit längst in der Bundesverfassung steht: „Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.“ (Art. 14) Doch angesichts der aktuellen Angriffe auf die Ehe und ihren Sonderstatus als staatlich geschützte Institution scheint es dringend notwendig, das Offensichtliche in Erinnerung zu rufen: Mit der Ehe steht und fällt jede Gesellschaft! Ein Beispiel: Fast 80 Prozent der Kinder kommen in der Schweiz in einer Ehe zur Welt. Der durch das gegenseitige Treueversprechen abgesicherte Raum der Ehe ist offenbar der vorrangige Ort, wo sich Frauen und Männer zur Elternschaft entscheiden. Und von den Kindern der Verheirateten profitieren, spätestens wenn es um die AHV geht, alle.
Ehe und natürliche Familie sind und bleiben die vom Staat nicht erst geschaffenen, sondern vorgefundenen Grundbausteine der Gesellschaft. Der gewaltige gesellschaftliche Wert, der in der dauerhaften Solidargemeinschaft Ehe sowohl in Bezug auf das Wohl der Kinder, aber auch in Hinblick auf die Altersvorsorge liegt, kann und darf einem Staat nicht gleichgültig sein. Auch eine steuerliche Bevorzugung von Ehepaaren wäre darum sinnvoll. In diesem Sinn verdient die CVP-Initiative aus zwei Gründen klare Zustimmung: Sie beseitigt einerseits die Heiratsstrafe. Und anderseits stärkt sie den arg bedrängten Sonderstatus, den die Ehe im Staat zurecht geniesst. Deshalb: Ja am 28. Februar zur Eheinititaive!
Von Dominik Lusser